Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Trotz eines erneut negativen Konzernergebnisses je Aktie in Höhe von -4,33 Euro (Vorjahr -3,60 Euro) soll eine Dividende iHv 0,21 (Vorjahr 0,50 Euro) ausgeschüttet werden. Auf Grund der hohen Verschuldung ist die Ausschüttung durchaus kritisch zu bewerten. Da das negative Ergebnis überwiegend auf nicht cash-wirksamen außerordentlichen Abschreibungen beruht und der operative Cash Flow bei ca. 3 Mrd. liegt, könnte dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden. Da Mitte 2017 aber ca. 10 Mrd. wegen des Atom-Deals zu zahlen sind und im März 2017 hierfür im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss iHv 10 % des Grundkapitals 1,35 Mrd. eingesammelt werden mussten, macht die Ausschüttung von 452 Mio. Dividende, auch unter Berücksichtigung des Verschuldungsgrades, wenig Sinn.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem nach der Abspaltung neu zusammen gesetzten Vorstand kann trotz des größten Verlustes in der Unternehmensgeschichte die Entlastung erteilt werden, da diese weitgehend aus Abschreibungen aus den abgespalteten Uniper-Kraftwerken sowie Kosten für den Atommüll-Deal resultieren. Dieser muss jedoch beweisen, dass die Gesellschaft ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell hat mit dem nicht nur die hohe Verschuldung zurückgeführt, sondern auch nachhaltig Gewinne und Wachstum erzielt werden kann.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem nach der Abspaltung neu zusammen gesetzten Aufsichtsrat kann trotz der größten Verluste in der Unternehmensgeschichte die Entlastung erteilt werden. Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hat dieser den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten.

 

 

TOP 5
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2017 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Da PWC den Konzern bereits seit über 10 Jahren prüft wird angeregt, die Prüfung im nächsten Jahr neu auszuschreiben.  

 

 

TOP 6
Satzungsänderung, Verlegung des Satzungssitzes

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verlegung des satzungsgemäßen Sitzes der Gesellschaft nach Essen ist nach dem Umzug der Verwaltung nach Essen sinnvoll.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Abschlüssen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der E.ON SE und zwei Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung: Den Abschlüssen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der E.ON SE und zwei Tochtergesellschaften kann zugestimmt werden, da diese aus organisatorischer und steuerlicher Sicht sinnvoll erscheinen.

 

 

TOP 8
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung von § 3 Abs. 5 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschluss sieht die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von ca. 20 % des Grundkapitals gegen Bar- oder Sacheinlage vor. Positiv ist zu werten, dass bei Bareinlage grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt und die Möglichkeit einer Wahldividende geschaffen werden soll. Trotzdem kann eine Zustimmung nicht erfolgen, da dieses in Ausgestaltung und Umfang nicht den Abstimmungsrichtlinien der SdK entspricht. Diese sehen Vorratsbeschlüsse in einer Größenordnung von lediglich 10 % gegen Sacheinlage als maximal genehmigungsfähig vor. Für größere Kapitalmaßnahmen sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden.

 

 

TOP 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Kombinationen dieser Instrumente und Schaffung eines bedingten Kapitals

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verlängerung des bestehenden bedingten Kapitals in Höhe von ca. 8 % des Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage kann zugestimmt werden, da diese der Gesellschaft in der wirtschaftlich schwierigen Situation mehr Handlungsspielraum gewährt und in Ausgestaltung und Größenordnung innerhalb der Abstimmungsrichtlinien der SdK bleibt.

 

 

TOP 10
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die pauschale Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals für verschiedene Verwendungszwecke, auch unter Einsatz derivativer Instrumente, wird abgelehnt.

 

Der TOP steht in Widerspruch zu den TOPs 8 und 9. Ein Rückkauf dürfte auch auf Grund der hohen Unternehmensverschuldung wenig Sinn machen. Außerdem zieht die SdK die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien grundsätzlich vor. Der Einsatz derivativer Instrumente wird grundsätzlich abgelehnt. Auch die über die Einziehung der Aktien hinausgehenden zahlreichen Möglichkeiten der Verwendung der zurückgekauften Aktien wird von der SdK grundsätzlich kritisch gesehen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.