Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende von 2,70 € wurde verdient, die Aktionäre werden fair am gestiegenen Gewinn  der Gesellschaft beteiligt.

 

 

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Jahresziele wurden erreicht bzw. übertroffen, die Dividende wurde erhöht. Es bleibt abzuwarten, wann die Monsanto-Akquisition wirksam wird und welchen Einfluss sie durch die dann stark erhöhten Schulden und durch die notwendige Kapitalerhöhung auf Ergebnis und Dividende in Zukunft haben wird.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung:

 

Begründung: Das Unternehmen ist zurzeit gut aufgestellt. Die Risiken aus der geplanten Übernahme von Monsanto scheinen beherrschbar zu sein, obwohl bei einem Scheitern der Übernahme 2 Mrd. $ plus entstandene Akquisitionskosten von einem dreistelligem Millionenbetrag zu verkraften wären.

 

Werden jedoch die geplanten und ambitionierten  Ergebniswachstumsraten ab 2018  für die Crop Science inkl. Monsanto nicht erzielt, müssten sich die Aktionäre von Bayer auf eine längere Durststrecke einstellen.

 

 

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung
 

Begründung: Die vorgeschlagenen Vertreter für den Aufsichtsrat scheinen  die Voraussetzungen von fachlicher und persönlicher Eignung und die Voraussetzungen lt. DCGK (im Wesentlichen Unabhängigkeit) zu erfüllen.

Bei Frau Coleen Goggins erwartet die SdK eine kurze persönliche Vorstellung.

Bei Dr. Achleitner geht die SdK davon aus, dass er, wie kurz in der Einladung erläutert, seine Zeit in der für Bayer eminent wichtigen Phase der Monsanto-Übernahme, nämlich u.a. Genehmigungsprozesses und möglicher Auflagen, Finanzierungsfragen mandatsgerecht zur Verfügung stellt, und trotz zusätzlich zu seinen zeitraubenden Verpflichtungen bei der Deutschen Bank.

Für die in 2018 anstehende Nachwahl von Dr. Sturany mit dem Vorschlag des PWC-Vorstandssprecher Prof. Dr. Winkeljohann meldet die SdK schon in 2017 einen Vorbehalt wegen möglicher mangelnder Unabhängigkeit an, da PWC langjährig Abschlussprüfer des Bayer-Konzerns gewesen war.

 

 

TOP 5
Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats (§ 12 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung)
 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsbezüge erscheint maßvoll und der gewachsenen Bedeutung der Funktion angemessen.

 

 

TOP 6
Zustimmung zum Beherrschungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Bayer CropScience Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ergeben sich durch den Beherrschungsvertrag mit der Cropscience AG aufgrund der Organschaft steuerliche Vorteile.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer soll für das Geschäftsjahr 2017 wie angekündigt von PWC auf Deloitte gewechselt werden, die Beratungsleistungen von PWC waren im abgeschlossenen Geschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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