TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft Ablehnung Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, trotz eines hohen Verlustes eine Dividende von rd. € 68 Mio. auszuschütten. Auch wenn es für die Aktionäre angenehm erscheinen mag, bei dem drastischen Kursverfall aufgrund der Dieselaffäre eine Dividende zu erhalten, ist es aus Aktionärssicht nicht angebracht, in Verlustjahren Liquidität auszuschütten, die eventuell dringend für die Begradigung dieser Angelegenheiten benötigt wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung, dass rd. 11 Mio. Fahrzeuge nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen sondern mit einer manipulierten Software gebaut und verkauft wurden. Auch ein Herausreden, dass dem Vorstand keine Kenntnis dieses Vorganges bekannt gewesen sei, kann aus Aktionärssicht überhaupt nicht nachvollzogen werden. Bereits in 2014 wurden in den USA entsprechende Untersuchungen der Behörden bekannt und wohl 500.000 Autos in die Werkstatt zurückgerufen. Das Risikomanagementsystem ist eventuell nicht effektiv oder hat versagt, wenn solche gravierenden Meldungen und der Rückruf von vielen 100.000 Fahrzeugen nicht bis zur Konzernspitze vordringen. Auch die Beanspruchung von Bonuszahlungen sowohl für den Vorstand aber auch für die Arbeitnehmer kann in Verlustjahren nicht akzeptiert werden einschließlich des Vorschlages des Dividendenvorschlages. Als Aktionäre erwarten wir vom Vorstand, dass der Wettlauf um die Nummer 1 der Automobilindustrie mit fairen und gesetzlichen Mitteln geführt und erreicht wird. Der Vorstand hat in diesem Sinne versagt. Sinnvoll wäre erst über die Entlastung abzustimmen, wenn die Prüfungen die Verantwortlichen gefunden haben. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat im Falle von „Dieselgate“ versagt. Die Kontrolle des Vorstandes war nicht ausreichend. Bei dem Versagen des Risikomanagementsystems wäre es die Aufgabe des Aufsichtsrates gewesen, dieses im Vorhinein gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer festzustellen, dass die Kontrollmechanismen nicht wirken, so dass mehr als eine Jahresproduktion von 11 Mio. Fahrzeugen mit ungesetzlichen Mitteln auf dem Markt gebracht wurden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat in seiner Funktion mit den Vorstandsgehältern versagt. Es kann nicht sein, dass in Verlustjahren neben der Fix-Vergütung Boni in Millionenhöhe gezahlt werden, obwohl weder ein kurzfristiger noch ein langfristiger Erfolg in 2015 zu verzeichnen war. Als Aktionär hätte man vermutet, dass die langfristige Komponente dem Vorstand auch für die vergangenen Jahre aberkannt worden wäre. Das Vergütungssystem muss dringend angepaßt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand den Abschlussprüfer PwC erneut vorgeschlagen, der die Misere der Vorjahre nicht erkannt bzw. in seinem geprüften Jahresabschluss im Risikoteil nicht dargestellt hat. Der Vorschlag zur Wiederwahl ist nicht nachvollziehbar. – siehe Top 6. Sinnvoll wäre erst über die Entlastung abzustimmen, wenn die Prüfungen die Verantwortlichen gefunden haben. TOP 5 Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Ablehnung für Herrn Pötsch Begründung: Herr Pötsch soll nach seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden. Als langjähriger Vorstand hat er die Dieselaffäre mit zu verantworten und ist somit nicht unabhängig, diese absolut im Interesse der Öffentlichkeit aufzuklären. Zustimmung für Frau Dr. Al-Jaber, Frau Falkengren und Frau Dr. Kiesling Begründung: Wir würden die zwei vorgeschlagenen Damen für die Wahl vorschlagen; wobei wir dabei darauf hinweisen möchten, dass es schön gewesen wäre, den Aufsichtsrat durch ein weiteres unabhängiges Mitglied, das nicht aus der Familie der Großaktionäre kommt, vorzuschlagen. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Die Wiederwahl von PwC PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft wird abgelehnt, da diese Gesellschaft bereits im Vorjahr den Jahresabschluss geprüft und die bestehenden Risiken weder erkannt noch darauf hingewiesen hat. Seit Mai 2014 sollen Hinweise der amerikanischen Behörde zu einem Rückruf von rd. 500.000 Fahrzeugen in 2014 geführt haben. Diese Anzahl lässt vermuten, dass auch der Wirtschaftsprüfer sich mit dem Problem Dieselgate beschäftigt haben muss. Einen Hinweis im Risikobericht und auch in den Rückstellungen vermissen wir. TOP 7 Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG auf Antrag von durch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. vertretenen Aktionären Zustimmung Begründung: siehe Begründung zu TOP 8. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG auf Antrag von durch die DRS Belgium SCRL vertretenen Aktionären Zustimmung Begründung: Aus Aktionärssicht muss die volle Problematik der Abgasthematik insbesondere der aktuellen und ehemaligen Vorstände sowie der maßgeblich beteiligten Ankeraktionäre umfassend aufgeklärt werden, um die Veranwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrats aufzuarbeiten. Es reicht aus Sicht der SdK nicht aus, dass Vorstand und Aufsichtsrat die Aufklärung selbst im Unternehmen bzw. durch Gutachten in Auftrag gegeben haben, da es sich dort um die maßgeblichen Verantwortlichen handelt, insbesondere aber die Unabhängigkeit in diesem speziellen Fall angezweifelt werden muss. Einzelmitglieder des Vorstands könnten auch als Betroffene identifiziert werden. Die SdK hat sich ferner für eine Unterstützung der Sonderprüfungsverlangen entschieden, da die durch Volkswagen in Auftrag gegebene Aufarbeitung aus Sicht der SdK bisher nicht vorangekommen zu sein scheint. Durch eine unabhängige Untersuchung soll den Anteilseignern die Möglichkeit gegeben werden, zu verstehen, was bei Volkswagen falsch läuft und wie Schwächen beseitigt werden können, um eine nachhaltige und langfristige Wertentwicklung für Aktionäre sicherzustellen und um das Vertrauen von Investoren wieder zu gewinnen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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