Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Tal der Tränen ist noch lange nicht durchschritten, aber Hr. Kronfli hat in 2015 die Weichen für eine Zukunftsfähigkeit der 7P AG gestellt. Das bereits im Jahresverlauf 2016 mit einer Rückkehr zur Profitabilität gerechnet wird, stimmt zuversichtlich.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 2015 den Umbau, die Restrukturierung und die Rekapitalisierung der Gesellschaft maßgeblich begleitet und unterstützt.

 

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird die GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Vorjahr erstmals mit der Prüfung beauftragt wurde.

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital III) sowie entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wird zusätzlich zum bestehenden genehmigten Kapital von 1.450.865 EUR (38.5%) ein genehmigtes Kapital von 434.465 (11.5%) ersucht. Aus Sicht der SdK ist das bestehende genehmigte Kapital ausreichend dimensioniert.

 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendbarmachung des bestehenden Bedingten Kapitals I für die neu zu schaffende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital II), über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft

 

Ablehnung

 

Begründung: Es soll ein bedingtes Kapital von 1.885.330 EUR (50%) geschaffen werden für Wandelanleihen im Nennbetrag von bis zu 20m EUR. Aus Sicht der SdK ist dies deutlich Überdimensioniert, damit würden die genehmigten und bedingten Kapitalia der Gesellschaft 100% des bestehenden Grundkapitals ausmachen – und dies gerade mal ein halbes Jahr nachdem die Gesellschaft umfangreich rekapitalisiert wurde.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.