TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die vorgesehene Ausschüttung liegt zwar mit fast 90% des Konzerngewinns über dem Zielkorridor der SdK. Das kann die Gesellschaft sich aber problemlos leisten, da fast 50% der Bilanzsumme in handelbaren Wertpapieren und Geld auf Konten liegen. Zudem wurden die vorgenommenen Teilabschreibungen auf Wertpapiere durch die zwischenzeitliche Kursentwicklung der Epigemonics AG wieder aufgeholt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat das bisher beste Jahresergebnis erwirtschaftet. Bis auf Misserfolge in Brasilien, deren Ursachen nicht unternehmensintern waren, haben alle Bereiche an allen Orten hervorragende Ergebnisse erzielt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand - soweit ersichtlich - ausreichend überwacht und davon berichtet. Etwas undurchsichtig ist aufgrund entsprechenden Beschlusses in der Vergangenheit die Vergütung des Vorstands. Da der nunmehrige Alleinvorstand aber auch Hauptaktionär ist und seine Dividendeneinkünfte etwa das 4fache der Vorstandsbezüge ausmachen, kommt nicht der Eindruck auf, dass man sich hier eine kräftige "Vorabausschüttung" genehmige, zumal ein Fixum von 137 T€ p.a. zuzüglich je 12 T€ p.a. aus 2 Tochtergesellschaften nun auch nicht gerade immens ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die KPMG ist zwar an sich fachlich geeignet, scheint aber von Anfang an das Unternehmen zu prüfen. Ein bloßer Teamwechsel erscheint nicht ausreichend, weil die Prüfer dann immer noch aus demselben Hause kommen und ähnlich geprägt sein dürften. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Ein Vorratsbeschluss, der eine Kapitalerhöhung um 50% ermöglicht und dabei auch noch uneingeschränkt die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen vorsieht, ist aus prinzipiellen Erwägungen nicht zustimmungsfähig. Zwar erscheint wenig wahrscheinlich, dass der Vorstand sich hier durch Verwässerung auch seiner Aktien ins eigene Fleisch schneidet. Dann aber braucht er einen solchen Vorratsbeschluss auch nicht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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