Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK freut sich mit den Aktionären über den Gewinnverwendungsvorschlag von 2,00 € je Aktie. Damit liegt die Ausschüttungsquote bei über 62 %.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird für die Vorstandsentlastung stimmen, da der Vorstand ein erfolgreiches Jahresergebnis erwirtschaftet hat. Dies wird nicht zuletzt in einem nach wie vor schwierigen preisumkämpften Markt durch die Umsatz- und Ergebnissteigerungen bestätigt und zwar sowohl bei der staatlichen Mineralbrunnen Bad Brückenau wie auch bei der Petrusquelle GmbH.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wiederwahl der Aufsichtsräte steht aus Sicht der SdK nichts im Weg. Die SdK begrüßt daher die Kontinuität in der Fortführung im Kontrollgremium durch die jahrelangen Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt eine Zustimmung zur Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers. Allerdings ist anzumerken, dass der Geschäftsbericht keinerlei Angaben zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Wirtschaftsprüfers und dessen Honoraranteilen enthält. Eine abschließende Beurteilung - sowohl der Angemessenheit des Prüfungshonorars sowie eventueller nicht prüfungsrelevanter Leistungen - werden daher auf der Hauptversammlung zu hinterfragen sein. Damit folgt eine endgültige Stellungnahme zur Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes auch erst vor Ort.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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