Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird zwar dem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, weist aber darauf hin, dass der Vorschlag der AG lediglich eine 34,5 %-ige Ausschüttung des Jahresüberschusses der Custodia Holding AG enthält.

 

Die SdK erwartet von sogenannten ‚reifen Unternehmen’ eine Ausschüttungsquote von
40-60 % des Jahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit in der Regel hinreichende Investitionsmittel für weiteres Wachstum zur Verfügung stehen. Hier sieht die Schutzvereinigung noch Spielraum bei der zukünftigen Dividendenausrichtung der Gesellschaft.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach Durchsicht der zugesandten Unterlagen wird die SdK für eine Entlastung stimmen, da der Vorstand für ein erfolgreiches Jahr zeichnet.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nach unserer bisherigen Kenntnis stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken gegen eine Wiederwahl der vorgeschlagenen Kandidaten.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft macht im Geschäftsbericht keinerlei Angaben zum Honorar des Wirtschaftsprüfers und auch nicht zu Honoraranteilen zu sogenannten nichtprüfungsrelevanten Leistungen. Die Aktionäre in der Tagesordnung zu einer Abstimmung aufzufordern scheint somit sehr gewagt. Die SdK wird in der HV entsprechende Fragen zum Prüfungshonorar stellen und danach die Entscheidung ggfs. überarbeiten und die Forderung für zukünftige Geschäftsberichte als Optimierungsvorschlag für zu treffende Entscheidungen vorbringen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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