Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.08.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2015 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungs-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Im letzten Geschäftsjahr fiel ein Verlust von 1,28 Mio. Euro an, die Eigenkapitalquote sank um knapp 12 Prozent auf 50,6 Prozent. Eine Dividendenausschüttung wäre vor diesem Hintergrund nicht vertretbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr verlief in der Summe sehr negativ, die Ergebnisprognose wurde weit verfehlt und die hierfür angeführten Gründe überzeugen nicht umfänglich. Nur nachdem im 4. Quartal eine deutlich verbesserte Entwicklung herbeigeführt werden konnte -die auch im 1. Quartal 2016 anhielt- kann die SdK vor dem Hintergrund eines in Aussicht gestellten positiven operativen Ergebnisses die Entlastung des Vorstands mittragen.   

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Hier gelten die Ausführungen zu TOP 2 vollumfänglich ebenso. Insbesondere in der vorliegenden Konstellation, dass der Alleinvorstand zugleich größter Anteilseigner ist, obliegen dem Gremium im Sinne der restlichen Aktionäre wichtige Beratungs- und Kontrollfunktionen. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH prüft die Gesellschaft nach unserem Kenntnisstand noch nicht länger als die seitens der SdK für maximal zulässig erachteten 10 Jahre. Für Leistungen außerhalb der eigentlichen Abschlussprüfung (62 TEUR) wurden Gebühren von 9 TEUR in Rechnung gestellt; dies deutet daraufhin, dass keine zu starke Gewöhnung zwischen AP und Unternehmen besteht und sich die Tätigkeit des AP im Wesentlichen auf die Prüfleistung konzentrierte.    

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: In Summe sehen die unter TOP 6 und TOP 7 vorgesehenen Beschlüsse Vorratskapitalien von 100 Prozent der bestehenden Kapitalbasis vor. Die SdK hält bei mit Bezugsrechtsausschlüssen versehenen Beschlüssen eine maximale Höhe von 10 Prozent für vertretbar. Maßnahmen, die höhere Kapitalmaßnahmen bedingen, sind der Hauptversammlung im Einzelfall konkret vorzulegen. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 und die entsprechende Satzungsänderung.

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 6.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichien Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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