Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.05.2016



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2015

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

  

 

 

TOP 2
Anzeige eines Verlusts in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Hintergrund der Abschreibungen bzgl. eines Kaliumsilizium Werkes in Bhutan und eines Kaliumkarbid Werkes in Schweden sind immer noch unklar. Zwar wird im Geschäftsbericht ausgeführt, dass mittlerweile Schadensersatzklagen gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder erhoben worden seien. Jedoch auch hierüber ist der Hintergrund nicht klar ermittelbar. Die SdK verlangt die Vorlage weitergehender Informationen, um über eine Entlastung des Vorstands entscheiden zu können. Sofern dies nicht erfolgt, ist eine Entlastung nicht möglich. 

  

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Aufsichtsräte sind in der Vergangenheit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, deshalb wird keiner Entlastung zugestimmt. Auch in 2015 fanden nur 6 Aufsichtsratssitzungen statt, obwohl die Gesellschaft sich in einer existenziellen Krise befindet, und viele Unklarheiten über vergangene Geschäftsvorfälle bestehen. Der Aufsichtsrat erweckt in seinem Bericht jedoch nicht den Eindruck, an einer vollständigen Kontrolle des Vorstands und einer Aufarbeitung der Vorkommnisse aus der Vergangenheit interessiert zu sein. Eine Entlastung erscheint deshalb nicht angemessen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die mögliche prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2016

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der KPMG AG soll ein neuer Wirtschaftsprüfer gewählt werden. Dies ist aus Sicht der SdK klar zu begrüßen, da bezüglich der Arbeit des Vorgängers Deloitte deutliche Zweifel angebracht erscheinen. Deloitte hatte in der Vergangenheit die Bilanzen für in Ordnung befunden, obwohl in diesen nach Auffassung des aktuellen Vorstands deutliche Überbewertungen vorhanden gewesen sein müssten. Daher erscheint ein Wechsel sinnvoll.

 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2011 (§ 4 Abs. 4 der Satzung), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 und die entsprechende

 

Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Einem genehmigten Kapital kann in der aktuellen Situation nicht zugestimmt werden, ohne dass der Vorstand konkrete Planungen bezüglich der Verwendung eventuell neu eingeworbener Finanzmittel vorlegt. Ferner muss zuvor die Vergangenheit aufgearbeitet werden und eine Einschätzung zu der Werthaltigkeit der eventuell gegebenen Schadensersatzansprüche in Höhe von 55 Mio. Euro gegen ehemalige Mitglieder des Vorstands vorliegen.  

 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder; entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Verkleinerung erscheint für die Größe der Gesellschaft angerbracht. Dies verschlankt die Entscheidungswege und spart Kosten. Aus Sicht der SdK würden auch drei Aufsichtsräte ausreichen.

  

 

 

TOP 8

Wahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Ablehnung.

 

Begründung: Hr. Weinheimer und Herr Bruch sind Ihrer Aufsicht in den Vorjahren aus Sicht der SdK nicht nachgekommen. Hr. Garzetti  und Hr. Somani haben zu viele weitere Mandate und sind aus Sicht der SdK daher aufgrund  des Fehlens der nötigen Zeit nicht geeignet.

 

 

 

 

TOP 9

Sitzverlegung nach München und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Aus Sicht der SdK sind keinerlei Vorteile für das Unternehmen erkennbar. Ferner dürfte eine Sitzerlegung unnötige Zusatzkosten (Raummiete, Gebühren, eventuell Steuernachteile) verursachen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.