TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und den Hapag-Lloyd Konzern, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Nach dem Verlust im Vorjahr wurde 2015 wieder ein positives Konzernergebnis erzielt. Mit dem Geschäftsmodell sind aber auch hohe Risiken und erneute Verluste in kommenden Jahren möglich, daher ist es defensiv konsequent und zu begrüßen, den Bilanzgewinn als Risikopuffer anzusparen. Außerdem sind Investitionen in Schiffe und Container geplant. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Im dritten Anlauf gelang endlich im letzten Jahr das IPO. Eine gelungene Integration von CSAV nach dem Zusammenschluss und das erfolgreiche Heben von Synergien bereits in 2015 unterstreichen eine gute Arbeit des Vorstands. Dies hat auch in einem schwierigen Umfeld zu einem Gewinn geführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes scheint der AR seiner Kontroll-und Überwachungsfunktion nachgekommen zu sein. Operativ stehen dem auch keine Vorgänge entgegen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2016 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung. Begründung: KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2010 mit der Prüfung beauftragt und damit innerhalb des von der SdK geforderten Rahmens. Allerdings machen die Honorare für sonstige Leistungen mehr als 25% des Prüfungshonorares aus. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung, um schon jeden Verdacht mangelnder Unabhängigkeit auch und gerade aufgrund multilateraler Vertragsbeziehungen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Die SdK trägt nolens volens Honorare für sonstige Leistungen bis zu einem Anteil von 25% des Prüfungshonorares mit, allerdings nur dann, wenn für die Erbringung dieser Leistungen gerade durch den Abschlussprüfer eine zwingende Notwendigkeit besteht. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Beiträge zur privaten Altersvorsorge entsprechen nicht den Abstimmungsrichtlinien der SdK. Ebenfalls ist eine Garantietantieme nicht sinnvoll, da sie ein zusätzliches Fixgehalt darstellt. Des Weiteren wurden umfangreiche sonstige Nebenleistungen geleistet. TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Es muss nach Personen aufgeteilt entschieden werden. Während bei Frau Gehrt und Herrn Gernandt nichts einzuwenden ist und eine Zustimmung ausgesprochen wird, ist bei Herrn Dr. Klemmt-Nissen mit vier weiteren Mandaten und der Tätigkeit als Geschäftsführer die Höchstzahl überschritten. Sofern eines der übrigen Mandate in naher Zukunft aufgegeben wird, kann eine Zustimmung erfolgen. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen und der auf die Vergütung und die Auslagen anfallenden Umsatzsteuer jeweils eine feste jährliche Vergütung. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorhanden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|