TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 der Deutsche Wohnen AG Zustimmung Begründung: Die Dividende wurde operativ verdient und befindet sich mit 65 % knapp oberhalb der Benchmark des SdK, die sie bei 40-60% des Jahresgewinns ansetzt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Jahresziele wurden in 2015 übertroffen, Umsatz und vor allem das Ergebnis wurde überproportional gesteigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: In dem schwierigen und anspruchsvollen Jahr 2015 mit u.a. den gescheiterten Übernahmen Conwert und LEG, der erfolgreiche Übernahme größerer Bestände der Patrizia und der Abwehr der feindlichen Übernahme durch Vonovia AG zusammen mit der abgeschlossenen Integration von GSW in die Deutsche Wohnen AG hat der Aufsichtsrat besonnen und umsichtig im Sinne seiner Aktionäre agiert. Größere Risiken sind nicht erkennbar. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Nach 10 Jahren Tätigkeit Ernst &Young soll nun auf der diesjährigen HV KPMG als Abschlussprüfer bestimmt werden. Das steht im Einklang mit der EU-Verordnung, die ab 14.6.16 Gültigkeit hat, und auch mit den schon länger von der SdK erlassenen Abstimmungsregeln, dass nach 10 Jahren gewechselt werden sollte. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Dr. Stetter ist seit 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG, besitzt Expertenwissen aus der Immobilienbranche und ist somit für das AR-Mandat nach Auffassung der SdK qualifiziert. Themen, die gegen seine Unabhängigkeit sprechen könnten, sind der SdK nicht bekannt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|