TOP 1 Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses der MAGIX GmbH & Co. KGaA zum 30. September 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 in Gesellschaft und Konzern; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der MAGIX GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014/2015. Ablehnung Begründung: Es fehlen genauere Informationen zu dem neuen Geschäftsfeld Immobilien und zu den Kosten für den Vorstand und der Geschäftsführung. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der MAGIX AG für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: Unabhängig von den Ergebnissen der Gesellschaft ist eine Entlastung der gesamten Verwaltung grundsätzlich ausgeschlossen. Vorstand und AR haben in der Vergangenheit als Großaktionäre nur für ihre eigenen Interessen gearbeitet und gegen die außenstehenden Aktionäre, siehe das Delisting und das Verhalten auf der letztjährigen HV. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: siehe TOP 2. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Ablehnung Begründung: siehe TOP 2. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016. Zustimmung Begründung: Da anscheinend keine Steuerberatung stattgefunden hat, spricht nichts gegen den AP. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum der eingeführte Markenproduktname umfirmiert werden soll. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der MAGIX GmbH & Co. KGaA und der Bellevue Immobilien GmbH Enthaltung Begründung: Aufgrund der notwendigen Ausgleichszahlung kann eine endgültige Entscheidung erst auf der HV nach der Diskussion erfolgen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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