TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2015 Ablehnung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 14 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 12 %. Wirecard ist ein stark wachsendes Unternehmen, welches jedoch seit Jahren positive Jahresergebnisse erwirtschaftet. Daher erscheint aus Sicht der SdK eine Ausschüttungsquote von 12 % zu gering. Zwar kann nicht erwartet werden, dass die Gesellschaft, wie von reifen Unternehmen gefordert, mindestens 40 % des Konzernjahresüberschusses ausschüttet. Dennoch sollte die Dividende von Jahr zu Jahr stärker angehoben werden als das Wachstum des EpS, um auf längere Sicht die Ausschüttungsquote auf ein deutlich höheres Niveau zu heben. Dies war in den letzten Jahren nicht der Fall. Der nun vorliegende Beschlussvorschlag würde ebenfalls ein Dividendenwachstum gegenüber dem Vorjahr bedeuten, welches unter dem Wachstum des EpS liegt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Insgesamt erscheint die Geschäftsentwicklung positiv. Der Vorstand sollte sich jedoch im Hinblick auf die getätigten Übernahmen und die Transparenz der Gesellschaft eine deutlich offensivere Kommunikationspolitik anstreben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Kapitalmarktteilnehmer wiederholt die Werthaltigkeit der Konzerngesellschaften in Frage stellen. Ferner sollte die Ausschüttungspolitik der Tochtergesellschaften geändert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum von einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 143 Mio. Euro nur rund 11 Mio. Euro in der Einzelgesellschaft ankommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes in insgesamt sechs Sitzungen überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung. Begründung: Ernst & Young war bereits für das Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer bestellt worden. In diesem hat Ernst & Young neben der Abschlussprüfung auch weitere Aufträge außerhalb dieser Abschlussprüfung erhalten. Für diese sonstigen Aufträge wurden insgesamt 258 TEuro an Honoraren gezahlt. Aus Sicht der SdK gefährdet dies die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Somit kann einer Wahl von Ernst & Young für das Geschäftsjahr 2016 nicht zugestimmt werden. TOP 6 Neuwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Herr Wulf Matthias erscheint über die nötigen Qualifikationen verfügen, um weiterhin als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder und entsprechende Änderung von § 9 der Satzung Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft hat mittlerweile nach einem rasanten Wachstum in den Vorjahren eine neue Größenordnung in Bezug auf Umsatz, Gewinn und Marktkapitalisierung erreicht, dies es angemessen erscheinen lässt, den Aufsichtsrat auf fünf Mitglieder zu erweitern. TOP 8 Wahl von zwei weiteren Mitgliedern in den Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Beide Kandidatinnen erfüllen die fachlichen Anforderungen und dürften über genügend zeitliche Kapazitäten verfügen, um als Aufsichtsrat der Wirecard tätig zu werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 14 der Satzung Zustimmung. Begründung: Die neu zu beschießende Aufsichtsratsgrundvergütung von 120.000 Euro p.a. erscheint insgesamt gesehen zwar zu hoch. Die Umstellung auf eine rein fixe Vergütung ist jedoch zu begrüßen, so dass insgesamt gesehen die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung zustimmungsfähig erscheint. TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012 und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 sowie Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über umfangreiche Vorratskapitalia, § 4 Absatz 3 der Satzung, und es erscheint daher unangemessen, weitere Vorratskapitalia zu genehmigen. Sofern die Gesellschaft größeren Kapitalbedarf für Übernahmen benötigen würde, sollte die Gesellschaft zunächst seine Aktionäre über die beabsichtigten Übernahmen informieren und diese darüber abstimmen lassen, ob hierfür neues Aktienkapital zur Verfügung gestellt werden soll. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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