TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts der GK Software AG für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Angesichts des Verlusts gibt es keine andere Möglichkeit als den Vortrag auf neue Rechnung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft hat das zweite Jahr in Folge einen Verlust erwirtschaftet, der daran liegt, dass man die Kosten nicht im Griff hat. Gleichzeitig fährt man einen ungebremsten, kreditfinanzierten Expansionskurs und geht damit weitere Risiken ein. Die Probleme entstehen aber maßgeblich nicht durch die Akquisitionen, sondern das alte Kerngeschäft. Der Vorstand geht auch für 2016 noch nicht von einer Rückkehr in die Gewinnzone aus. Die IFRS-Konzernbilanz besteht auf der Aktivseite weitgehend aus immateriellen Vermögenswerten wie Kundenstämmen und Firmenwerten, die dem Fall, dass man technologisch etwas den Anschluss verpassen sollte, ziemlich schnell wertlos würden. Ohne die immateriellen Gegenstände liegt das Eigenkapital bei nur noch 5,6%. Zu allem Überfluss startet man einen Aktienrückkauf. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat zwar über seine Tätigkeit angemessen berichtet, schafft es aber offenbar nicht, den Vorstand beim Kostenmanagement ausreichend zu unterstützen. Während im Geschäftsbericht versucht wird, Probleme mit Kosten der Akquise neuer Tätigkeiten in den USA zu begründen, entstehen diese letztlich im Wesentlichen in Schöneck selbst. Der Aufsichtsrat hat dem deplazierten Aktienrückkauf zugestimmt und schlägt wieder einen Abschlussprüfer vor, der schon viel zu lange prüft und obendrein viel zu viele andere Leistungen für die Gesellschaft erbringt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 Ablehnung Begründung: Deloitte & Touché prüft schon zu lange und erbringt außerdem zu viele sonstige, insbesondere Steuerberatungsleistungen. Abschlussprüfungskosten von 120 T€ stehen sonstige Kosten von 200 T€ gegenüber. Zudem hat Deloitte & Touché im Jahr 2014 den ersten Abschluss für 2013 testiert, der später maßgeblich geändert werden musste. Das wirft auch die Frage auf, inwieweit die Prüfungen wirklich zuverlässig erfolgen. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Enthaltung Begründung: Beide Kandidaten sind schon bisher im Aufsichtsrat. Grundsätzlich erscheinen sie hinreichend unabhängig und auch genügend kompetent. Allerdings bestehen gewisse Zweifel an ihrer Durchsetzungsfähigkeit. Andere Kandidaten sind derzeit nicht ersichtlich. Theoretisch vorstellbar wäre vielleicht ein Vorschlag von Seiten der mit je über 3% beteiligten Scherzer & Co AG oder Deutsche Balaton AG. Dieser wäre dann zu prüfen. TOP 7 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die von der SdK vorgesehenen Grenzen von 25% des Grundkapials und Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von maximal 10% sind eingehalten. Angesichts des Expansionskurses kann eine Vergrößerung des Eigenkapitals bzw. eigenkapitalähnlicher Positionen sinnvoll sein. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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