TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Zwar steigt die Dividende um 10%, mit 25% vom Konzernergebnis ist die Dividende aber im Verhältnis zur derzeitigen Lage des Unternehmens zu niedrig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat das beste Ergebnis bisher erwirtschaftet und befindet sich weiter auf dem Erfolgsweg. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach seinem Bericht die Tätigkeit des Vorstands angemessen begleitet, wobei allerdings die Anwesenheitsquote einzelner AR-Mitglieder etwas niedrig war. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Dier Wahl eines neuen Abschlussprüfers kann zugestimmt werden. Gegen die Ernst & Young spricht nichts. TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Soweit aus den knappen Informationen zu den Kandidaten ersichtlich, sind sie hinreichend unabhängig und qualifiziert. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das Vergütungssystem ist nicht nur hochgradig komplex, sondern enthält weiterhin zu ganz erheblichen Teilen variable Bezüge, die vom kurzfristigen, einjährigen Unternehmensverfolg abhängig sind. Diese machten zuletzt etwa 1/3 der Vorstandsbezüge aus. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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