Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bilanzgewinn ist erfreulich. Es ist aber klar, dass die Gesellschaft aufgrund der hohen Verschuldung und der geringen Eigenkapitalquote vorerst keine Dividende ausschütten kann.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat wieder zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und sich weiter stabilisiert.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über das Unterbleiben einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 2 HGB

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt diese Einschränkung zur Nichtveröffentlichung grundsätzlich ab.

 

 

TOP 6  
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl der Kandidaten.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über eine Änderung von § 6 Abs. 1 der Satzung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Verkleinerung des AR, da fünf Mitglieder bei der Gesellschaft ausreichen.

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs. 4 der Satzung zur Neufassung der Ermächtigung gemäß § 58 Abs. 2 S. 2 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die Gesellschaft vorerst keine Dividende ausschütten kann (siehe TOP 2), sollte die Entscheidung über die Gewinnverwendung immer vollständig bei der HV und den Aktionären liegen.

 

 

TOP 9  
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft und der Achte TAXXUS Real Estate GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es sich um eine 100% ige Tochterfirma handelt, ist der Vertrag auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 10  
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der hohen Steuerberatungsleistungen des AP bei der Gesellschaft erfolgt die Ablehnung.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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