TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Ergebnisse der Gesellschaft sind absolut unbefriedigend. Das Geschäftsmodell war aber von Anfang an als risikoreich hinsichtlich der neuen Technologie bekannt. Dafür ist der Wechsel in den Prime Standard sehr lobenswert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt, insbesondere endlich einen neuen Finanzvorstand bestellt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl/Wiederwahl der Kandidaten. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Die neue Vergütungsstruktur bewegt sich noch in einem akzeptablen Rahmen für die Gesellschaft. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Dieses ist aus Sicht der SdK zu umfangreich, die diesbezüglich 25% des Grundkapitals und davon 10% gegen Sacheinlage als maximal genehmigungsfähig erachtet. Für größere Kapitalmaßnahmen sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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