TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Dividende trotz eines rückläufigen Konzernergebnisses (GJ 2015: 0,85 € je Aktie) auf 1,75 € zu erhöhen. Die anvisierte Dividendenzahlung übersteigt bereits den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit deutlich. Unter Berücksichtigung der hohen – wenn auch einmaligen – Investitionskosten von 150 Mio. € wurde im letzten Geschäftsjahr sogar ein negativer Free Cashflow ausgewiesen. Daher ist die vorgeschlagene Anhebung der Dividende zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Trotz eines rückläufigen Konzernergebnisses scheint das Unternehmen in einem wettbewerbsintensiven Umfeld solide aufgestellt. Es besteht daher kein Anlass, die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Nach Auffassung der SdK hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt. TOP 5 Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Herr Norbert Lang erfüllt als ehemaliger Finanzvorstand der United Internet AG die fachlichen Voraussetzungen für den Aufsichtsrat der Drillisch AG. Darüber hinaus werden lediglich zwei weitere Mandate ausgeübt. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Selbst unter Berücksichtigung der anderen Bestätigungsleistungen liegen allein die Steuerberatungsleistungen auf einem Niveau von ca. 34% der Abschlussprüfungskosten. Unter Einbeziehung der nicht im Detail ausgewiesenen sonstigen Leistungen steigt das Verhältnis sogar auf ca. 99,5 %. Die SdK fordert, dass die sonstigen Beratungsleistungen in Summe nicht mehr als 25% des Honorars der Abschlussprüfung ausmachen, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gewährleisten zu können. Ohne die Kompetenz der BDO AG in Zweifel zu ziehen, spricht auch die Tatsache, dass das Unternehmen mindestens seit 2003 und damit seit über zehn Jahren die Abschlussprüfung der Drillisch AG begleitet, gegen eine Wiederwahl. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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