TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 Zustimmung Begründung: Bei einem Konzernjahresfehlbetrag von fast 1m EUR kommt eine Ausschüttung nicht in Frage. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Das schwierige Geschäftsumfeld und Investitionen für den neuen Standort belasteten das Ergebnis. Der Vorstand hat jedoch Bemühungen unternommen, um das Geschäft der AG langfristig zu sichern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Einzelentlastung Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue Zustimmung - Herr Leue hat als Großaktionär seine Aufgaben im Interesse des Unternehmens wahrgenommen. Interessenskonflikte waren in 2015 nicht erkennbar. Frau Birgit Wöstemeyer Ablehnung - Frau Wöstemeyer und weitere Betriebsräte führen weiterhin ein (aussichtsloses) Verfahren gegen die Gesellschaft wegen des Wegfalls der Drittelbeteiligung am Aufsichtsrat, und verhindern somit eine dringend notwendige Neubesetzung die die Mehrheitsverhältnisse im Aktionariat widerspiegelt. Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch Zustimmung – Es sind keine Tatsachen bekannt, die gegen eine Entlastung von Herrn Roch sprechen. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die SdK gibt Ausschüttungen dem Vorzug über Aktienrückkäufe, zumal der Einsatz des Rückkaufs zum Nachteil der Minderheitsaktionäre nicht ausgeschlossen werden kann. Bevor Aktienrückkäufe angedacht werden müssten ohnehin zunächst Mittelüberschüsse generiert und das Eigenkapital gepolstert werden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Vorgeschlagen wird die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH. Diese prüft den Konzern bereits mindestens seit 2003, und somit länger als die 10 Jahre, die die SdK für einen unabhängigen Prüfer als vertretbar erachtet. Darüber hinaus wurden in 2015 58 TEUR für Steuerberatungsleistungen (43 TEUR), Bestätigungs- und Bewertungsleistungen (3 TEUR) und Sonstige Leistungen (12 TEUR) bezahlt, während die Abschlussprüfung mit 117 TEUR vergütet wurde. Dies liegt weit über den 25% an prüfungsfremden Leistungen, die die SdK mittragen würde. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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