Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

 

Zustimmung

 

Begründung: Der CPU AG gelang im abgelaufenen Jahr der Turn-Around, der Konzern-Jahresüberschuss lag bei 3 TEUR (nach einem Vorjahresverlust von 605 TEUR). In der AG wurde ein Ergebnis von plus 256 (Vj. minus 264) TEUR erreicht. Sowohl im Konzern als auch in der AG stehen weiter Bilanzverluste von 3.394 bzw. 676 TEUR zu Buche.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der unter dem neuen Vorstand eingeleitete Strategieschwenk zu einer Forcierung des Dienstleistungsgeschäfts und eine geänderte Managementstruktur zeigen erste Erfolge. Das Unternehmen ist auf gutem Weg, nachhaltig Profitabilität zu erreichen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Personalentscheidung, Herrn Heinz als Alleinvorstand einzusetzen, erweist sich als richtig. Die Strategie des Unternehmens ist plausibel und sachgerecht.    

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar. Die SdK legt unter anderem Wert auf einen mindestens alle 10 Jahr erfolgenden Wechsel der Prüfgesellschaft. Weiter fordern wir, dass neben der Gebühren für die Prüfleistung keine weiteren erheblichen Leistungen abgerechnet werden. Beides soll die Unabhängigkeit der Prüfleistung sicherstellen. 

 

Dies wurde im vorliegenden Fall eingehalten.

 

Auch ansonsten sind keine gegen die erneute Bestellung sprechenden Gründe erkennbar. 

  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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