Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.07.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar schüttet die Gesellschaft 100% des Konzernjahresüberschusses aus, allerdings verfügt Syzygy über eine sehr komfortable Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation, die eine solche Vollausschüttung rechtfertigt.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung:  In 2015 konnte die sehr gute Performance aus dem Vorjahr nochmals übertroffen werden und alle wesentlichen Kennzahlen wurden gesteigert.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über eine Änderung in § 4 Abs. 4 der Satzung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine 50-% genehmigte Kapitalerhöhung unter teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes trägt die SdK nicht mit. Ein konkretes Investitionsziel, für welches eine Kapitalerhöhung benötigt wird, soll den Aktionären vorgestellt werden und deren Votum eingeholt werden.

 

 

TOP 6
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Syzygy München GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Tochter Syzygy München GmbH gibt es keine Einwände.

 

 

TOP 7
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung unter Vorbehalt

 

Begründung: Prinzipiell spricht nichts gegen den neuen Aufsichtsratskandidaten, Herr Rupert Day. Allerdings erwartet die SdK auf der Hauptversammlung eine adäquate Erläuterung, warum das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Mädel drei Jahre vor dem Ende seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Prüfungsgesellschaft BDO prüft die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2004. Um die uneingeschränkte Objektivität des Prüfers zu gewährleisten, sollte aus Sicht der SdK der Abschlussprüfer mindestens alle 10 Jahre gewechselt werden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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