Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.07.2016



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Nachdem im letzten Jahr der Bilanzgewinn noch in die Gewinnrücklagen eingestellt worden war, soll für das aktuelle Geschäftsjahr nach erfolgtem Abbau der Verlustvorträge erstmals eine Dividende i. H. v. 0,04 € gezahlt werden. Dies entspricht knapp 20 % des Konzernergebnisses und soll ein positives Signal an die Aktionäre darstellen. Von daher ist der Vorschlag akzeptabel. Angesichts der nach wie vor "ausbaufähigen" Zahlen wäre aber auch ein nochmaliger Gewinnvortrag durchaus vertretbar gewesen. In der HV wird thematisiert, inwieweit der vorliegende Gewinnverwendungsvorschlag auf mögliche Begehrlichkeit des Hauptaktionärs Mahn zurückzuführen ist. 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar konnte das unerwartet hohe Konzernergebnis des Vorjahres (5,3 Mio. €) mit nur noch 3,7 Mio. € nicht wiederholt werden. Immerhin erreichte man zum 2. Mal in Folge schwarze Zahlen. Die Restrukturierung ist weiter fortgesetzt worden und das Unternehmen jetzt deutlich schlanker mit Ausrichtung auf profitable Segmente. Alle Altlasten scheinen jetzt beseitigt zu sein. Insgesamt wieder ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat in 6 Sitzungen den Vorstand aktiv begleitet und kontrolliert. Aus dem Bericht ist zu erkennen, dass der AR sich mit den konkreten Problemen des Unternehmens intensiv beschäftigt hat. Peinlich allerdings, dass der Bericht die in 2015 erfolgte Neuwahl des Aufsichtsrates nennt (diese erfolgte aber bereits 2014 und war im neuen Bericht offenbar falsch abgeschrieben worden). 

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Bestellung der im vergangenen Jahr erstmals eingesetzten PWC AG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Der Anstieg der sonstigen Leistungen auf knapp 20 % des Prüfungshonorars wäre noch knapp innerhalb des von der SdK akzeptierten Rahmens. Im Übrigen erfolgte lt. Auskunft der Gesellschaft der größte Teil dieser Leistungen durch den früheren Prüfer BDO.

 

TOP 6

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 14 zur Ermöglichung einer Sachdividende

 

Zustimmung

 

Begründung: Die geplanten Satzungsänderungen sind teils redaktioneller Art (Jahresabschluss). Außerdem soll die Hauptversammlung "anstelle oder neben der Barausschüttung auch eine Verwendung des Bilanzgewinns im Wege der Sachdividende beschließen" können. Eine derartige Vorgehensweise durch Beschluss der HV ist als kapitalschonend akzeptabel, wünschenswert wäre allerdings jeweils ein Wahlrecht der Aktionäre. Eine entsprechende Formulierung wird in der HV angeregt.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung von neuem genehmigten Kapital und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der geplante Beschluss würde der Gesellschaft ermächtigen, das Grundkapital um bis zu 50 % zu erhöhen. Allein dieses Volumen übersteigt das von der SdK für Vorratsbeschlüsse Akzeptierte deutlich. Hinzu kommt erschwerend die - ebenfalls abzulehnende - Möglichkeit der vollständigen Erhöhung durch Sacheinlage und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.

 

TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals (2012) und des Ermächtigungsbeschlusses zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie Beschlussfassung zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (2016) sowie über die Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das geplante bedingte Kapital soll ebenfalls ein Volumen von bis zu (weiteren) 50 % des Grundkapitals umfassen. Es ist daher wie TOP 7 als deutlich zu weitgehend abzulehnen.

 

TOP 9

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die geplante Maßnahme ist vom Umfang her im gesetzlichen Rahmen und soll offenbar u.a. Sachdividenden ermöglichen. Außerdem sieht sie sogar eine bevorzugte Annahme kleiner Stückzahlen und damit eine gewisse Bevorzugung der Kleinaktionäre vor. Angesichts der bisher gar nicht oder nur sehr geringen geplanten Ausschüttungen ist sie allerdings abzulehnen. Die SdK bevorzugt eindeutig die "Ausschüttung vor dem Rückkauf". Der vorgesehene Beschluss birgt das Risiko, dass es auf absehbare Zeit ausschließlich Sachdividenden ohne Wahlrecht der Aktionäre geben könnte, vgl. TOP 6.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.