Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Eine Ausschüttung ist in Höhe der vorgeschlagenen EUR 0,15 je dividendenberechtigter Aktie bei einem Konzerngewinn von EUR 0,65 je Aktie entspricht lediglich einer Ausschüttungsquote von ca. 23 %. Damit wird die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40-60 % deutlich unterschritten. Es ist insbesondere bedauerlich, dass die Ausschüttungspolitik der vergangenen Jahre, neben einer Bardividende auch eine Aktiendividende anzubieten, aufgegeben wurde.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Konzern entwickelt sich positiv, insbesondere der Gesamtumsatz des Konzerns wuchs um 10 % auf 82,3 Mio. EUR und das Eigenkapital wurde gesteigert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es haben fünf Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Jahr 2015 an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Die Höhe des gesamten Honorars von EUR 110.000,00 ist gegenüber dem Vorjahr (EUR 134.000,00) gesunken. Auf die Abschlussprüfung entfallen EUR 110.000,00 und auf sonstige Leistungen EUR 5.000,00 – damit ist der Anteil an sonstigen Leistungen im Vergleich zum Vorjahr prozentual gesunken. Damit kann eine Zustimmung erfolgen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben zur Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich die gesetzlich geregelte individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung. Durch eine Beschlussfassung, wie vorgesehen, würde die Transparenz für die Aktionäre stark eingeschränkt, zumal hier der Beschluss mit Bindung für die nächsten fünf Jahre (bis einschließlich 2021) geplant ist.  Aus Sicht der SdK liegen keine Gründe vor, die gegen eine Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung sprechen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Aktienerwerb soll für den maximal zulässigen Zeitraum (5 Jahre) bis zu 10 % des Grundkapitals zu verschiedenen Zwecken ermöglicht werden. Auch zur Aktienveräußerung soll der Vorstand ermächtigt werden. Die SdK lehnt eine so weitgehende Ermächtigung ohne konkreten Anlass aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Zum einen zieht die SdK eine Dividendenzahlung dem Aktienrückkauf vor. Zum anderen bestehen bereits umfangreiche Vorratskapitalia, die aufgrund der Anlagerichtlinien der SdK einheitlich zu betrachten sind und deren Umfang die Grenzwerte der SdK deutlich übersteigen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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