Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 16.02.2016



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TOP 1
Bericht des Vorstands zur wirtschaftlichen Lage der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft sowie zu den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Wege der Einziehung sowie der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der extrem angespannten Liquiditätssituation der Gesellschaft ist der Debt-to-Equity Swap (Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital) unausweichlich. Die operative Entwicklung in 2015 lief sehr unerfreulich, so dass ohne Umstrukturierung der Anleihe eine Insolvenz kaum auszuschließen ist. Im Insolvenzfalle wird laut neutralem Gutachter mit einer Insolvenzquote von ca. 20% gerechnet. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass im Insolvenzfalle die verbleibenden Aktionäre mit einem Totalverlust zu rechnen hätten. Daher rät die SdK zur Zustimmung aller drei Tagesordnungspunkte. Die Zustimmung erfolgt allerdings unter der Voraussetzung der Offenlegung des Sanierungskonzeptes auf der HV.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft um EUR 5.760.000,00 durch Ausgabe von 5.760.000 neuen Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen (gemischte) Sacheinlage (Einbringung der Teilschuldverschreibungen aus der von der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft begebenen 7,75 % Schuldverschreibung 2012/2017 bei zusätzlicher Gewährung einer neuen besicherten Schuldverschreibung durch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe TOP 2!

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft um bis zu EUR 2.021.938,00 durch Ausgabe von bis zu 2.021.938 neuen Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts und höchst vorsorglichem teilweisen Bezugsrechtsausschluss der Gegenwärtigen Aktionäre

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe TOP 2!

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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