TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf des gesamten operativen Geschäftsbetriebs der Balda AG und der Balda-Gruppe einschließlich sämtlicher Anteile an der Balda Medical GmbH & Co. KG, Balda Medical Verwaltungsgesellschaft mbH, Balda C. Brewer, Inc., Balda Precision, Inc. und Balda Medical Systems SRL unter Aufhebung des Zustimmungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. November / 1. Dezember 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 Zustimmung Begründung: Die Analyse des Management, dass die Gesellschaft aufgrund der vorzufindenden Marktstruktur zu klein ist um das gewählte Geschäftsmodell erfolgreich umsetzen zu können und wird auf geradezu boshafte Weise durch die langjährige Erfolglosigkeit sogar bestätigt. Gleichgültig wie es nun in der Wirklichkeit tatsächlich sein mag, hat die Gesellschaft bereits in der Vergangenheit den Eindruck vermittelt, dass sie dieses Geschäft schlicht nicht kann und anstelle von belastbaren Prognosen Hoffnungswerte gesetzt. Der nunmehr vom neuen Bieter angebotene Kaufpreis scheint fair zu sein, ist jedenfalls auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Risikoabsicherungen deutlich höher als der von H&T gebotene Kaufpreis. Nach diesseitigem Verständnis dürfte der Nichtvertragsabschluss mit H&T auch keinerlei Zahlungspflichten seitens der Gesellschaft auslösen, da ausweislich der notariellen Urkunde mit H&T noch gar kein Vertag geschlossen worden war, sondern H&T nur ein einseitig bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages unterbreitet, dass die Gesellschaft bis zum 29.02.2016 annehmen konnte, aber nicht musste. Somit hat H&T bewusst das Risiko übernommen, dass in dieser Zwischenzeit bis zur Annahme durch die Gesellschaft ein Bieter auftritt, der mit einem besseren Angebot H&T aussticht. Da das Angebot von „H&T“ gemäß der vorgelegten Beschlussvorlage seitens der Verwaltung nicht mehr angenommen werden soll, ist der auf die Annahme dieses Angebotes zielende HV-Beschluss vom 01.12.2015 aufzuheben. TOP 2 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft - § 2 (Unternehmensgegenstand) – unter Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. November / 1. Dezember 2015 zu Tagesordnungspunkt 8 Zustimmung Begründung: Die SdK stimmt dem Beschlussvorschlag mit der Maßgabe zu, dass diese Satzungsänderung nur ein Zwischenschritt auf dem Wege zur Liquidation ist. Zur Umsetzung des neuen Unternehmensgegenstandes im Bereich von Immobilien und Kapitalanlagen ist ausweislich der Qualifikation der verbleibenden Belegschaft keine Kompetenz erkennbar. Unter Berücksichtigung des Investitionsfortune in der bisherigen Unternehmensgeschichte steht zu befürchten, dass bei diesem Unternehmensgegenstand das verbleibende Kapital der Gesellschaft „verbrannt“ wird. Gleichwohl wird anerkannt, dass dieser Beschlussvorschlag dazu dienen kann, verschiedene andere Optionen der „Liquidation“ wie beispielsweise den Verkauf eines Mantels auszuloten und vorzubereiten. Die Aufhebung des HV-Beschlusses vom 01.12.2015 ist Folge der Koppelung an das Angebot von „H&T“. TOP 3 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft - § 1 Abs. 1 (Firma) Zustimmung Begründung: Da anders als im Angebot von „H&T“ die Stevanato-Gruppe die Marke „Balda“ mit erwirbt, ist eine Firmenänderung notwendig. Der Vorstand darf aber auf der HV durchaus erläutern, wie dieser zu einem solchen Firmierungsvorschlag gekommen ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung im Wege der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien sowie über die Änderung der Satzung der Gesellschaft - § 3 (Grundkapital) - unter Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. November / 1. Dezember 2015 zu Tagesordnungspunkt 10 Zustimmung Begründung: Der Beschluss dient zur vereinfachten Umsetzung des ebenfalls unter nachstehendem TOP 5 befürworteten Kapitalherabsetzung. Die Aufhebung des HV-Beschlusses vom 01.12.2015 ist Folge der Koppelung an das Angebot von „H&T“. TOP 5 Beschlussfassung über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals an die Aktionäre sowie über die Änderung der Satzung - § 3 (Grundkapital) – unter Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. November / 1. Dezember 2015 zu Tagesordnungspunkt 11 Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt, dass nicht mehr benötigtes Eigenkapital an die Aktionäre zurückgegeben wird. Die Aufhebung des HV-Beschlusses vom 01.12.2015 ist Folge der Koppelung an das Angebot von „H&T“. TOP 6 Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und die Anpassung des bedingten Kapitals an die Kapitalherabsetzung sowie über die Änderung der Satzung - § 4 Abs. 1 (Bedingtes Kapital) - unter Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. November / 1. Dezember 2015 zu Tagesordnungspunkt 12 Zustimmung Begründung: Dieser Beschlussgegenstand ist notwendige Folge der Kapitalherabsetzung unter TOP 5. Die SdK fordert die Verwaltung auf, den Beschlussvorschlag auf eine komplette Aufhebung des Kapitalvorratsbeschlusses und nicht nur eine Anpassung zu erweitern. Aufgrund der vorgenommenen Strukturmaßnahmen benötigt die Gesellschaft einen solchen Vorratsbeschluss nicht mehr und verhindert die Verführung, in experimentielle Unternehmensführung abzugleiten. Die Aufhebung des HV-Beschlusses vom 01.12.2015 ist Folge der Koppelung an das Angebot von „H&T“. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals an die Kapitalherabsetzung sowie über die Änderung der Satzung - § 5 Abs. 1 (Genehmigtes Kapital) - unter Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. November / 1. Dezember 2015 zu Tagesordnungspunkt 13 Zustimmung Begründung: vgl. Begründung zu TOP 6. Die Aufhebung des HV-Beschlusses vom 01.12.2015 ist Folge der Koppelung an das Angebot von „H&T“. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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