TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2015, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich in die Gewinnzone zurückgeführt. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat berichtet angemessen über seine Tätigkeit in 2015 und hat gemäß diesen Ausführungen seine Aufgaben sachgerecht wahrgenommen. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LAHN-DILL-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Ablehnung Begründung: Die LAHN DILL GmbH ist seit mindestens zehn Jahren für die Gesellschaft tätig, so dass deren Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet ist. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Eine Vergütungsanpassung erstmals nach zehn Jahren erscheint auch der Höhe nach nicht unangemessen. TOP 6 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Gesellschaften und Arbeitnehmer der Gesellschaft (Aktienoptionsprogramm 2016), über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung Zustimmung Begründung: Das vorgeschlagene bedingte Kapital soll die Gewährung von Aktienoptionen ermöglichen, um Leistungsanreize zu schaffen. Dabei beschränkt sich die Grundkapitalerhöhung auf 0,8 %, sodass keine spürbare Verwässerung zu befürchten ist. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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