TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der alstria office REIT-AG und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Lageberichten für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Es soll eine unveränderte Dividende von -,50 € gezahlt werden. Dies erscheint angesichts eines negativen Konzernergebnisses i.H.v. 111 Mio. € bei einem Umsatz in etwa derselben Höhe zunächst befremdlich. Dieser Verlust resultiert aber aus der vollständigen Abschreibung des Goodwills aus dem Erwerb der Deutsche Office AG (DO) Ende 2015. Operativ schreibt das Unternehmen weiterhin positive Zahlen, wie u.a. der deutlich auf knapp 60 Mio. € gestiegene FFO zeigt. Vor diesem Hintergrund ist die Ausschüttung verdient und angemessen und entspricht den REIT-Vorgaben. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Schwerpunkte des vergangenen Geschäftsjahres waren Erwerb und Integration der DO. Diese wurden plangerecht durchgeführt bzw. begonnen. Die Kosten unterschritten dabei sogar den geplanten Rahmen, erste Synergien konnten bereits erzielt werden. Operativ setzt der Vorstand die - im positiven Sinn eher konservative - Strategie weiterhin sachlich und kontinuierlich um. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in vier ordentlichen und vier a.o. Sitzungen ausgiebig beraten und kritisch hinterfragt. Ein wieder sehr ausführlicher Bericht unterstreicht, dass der AR alle wesentlichen Aufgaben des Vorstandes kontrolliert hat. Der ebenfalls ausführliche Corporate Governance Bericht rundet das positive Gesamtbild ab. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2016 sowie für die prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2016 und 2017 Ablehnung Begründung: Nach den vorliegenden Unterlagen hat der AP "sonstige Leistungen" i.H.v. (ohne Quartalsberichte) 289 T € und damit von etwa 2/3 der Beratungsleistungen (436 T €) erbracht. Dies übersteigt den von SdK für tolerabel gehaltenen Rahmen bei Weitem. Sollten in der HV keine Klarstellungen dahingehend erfolgen, dass diese Leistungen in so engen Zusammenhang zur eigentlichen Prüfung standen, dass sie vom AP problemlos erbracht werden konnten (oder sogar mussten), würde eine erneute Bestellung der Deloitte & Touche WP-Gesellschaft abgelehnt. Die SdK fordert grundsätzlich eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung. TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl des in der a.o. HV 2015 gewählten ARs Dambach und gegen die Neuwahl von Frau Frensch sind keine Bedenken ersichtlich. Beide verfügen über die erforderliche Qualifikation, sind unabhängig bzw. als Vertreter des hinter der erworbenen DO stehenden Aktionärs vertretbar. Auch erfolgte der Auswahlprozess offenbar anhand der Anforderungen, die von der Gesellschaft im GB festgelegt sind. Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf die geplante Wahl des ARs Dr. Conradi zum AR-Vorsitzenden und seine Tätigkeit bei Freshfields werden auf der HV thematisiert. TOP 7.1. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Durch die Ermächtigung könnten auch in diesem Jahr wieder Aktien im Umfang von bis zu 50 % des Grundkapitals begeben werden. Zwar muss man der Gesellschaft zugestehen, dass sie durch den REIT-Status fast den ganzen Gewinn ausschütten muss und daher auf externes Kapital angewiesen ist. Auch ist die geplante Laufzeit mit nur 2 Jahren maßvoll. Dennoch übersteigt die Kapitalmaßnahme die von der SdK als sachdienlich angesehene Größenordnung. Sie ist daher - auch angesichts der vorhandenen liquiden Mittel - nicht akzeptabel. Anders als bei TOP 7.2 und 7.3, wo die Gesellschaft Kritik von außen aufnahm und die TOP's bereits seit einigen Jahren entsprechend modifizierte, ist sie bei dieser Kapitalmaßnahme trotz verschiedener Anregungen der SdK leider erneut beratungsresistent. Dies wird in der HV thematisiert. TOP 7.2. Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2016 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von bis zu 5% des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Sollte es zu dem (unerwünschten) positivem Ergebnis zu TOP 7.1. kommen, wäre der dann geplante Ausschluss des Bezugsrechts von lediglich 5 % innerhalb der von der SdK akzeptierten Größenordnung und daher zustimmungsfähig. TOP 7.3. Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für das Genehmigte Kapital 2016 gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von weiteren bis zu 5% des Grundkapitals und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Dieser TOP entspricht inhaltlich dem vorgenannten TOP 7.2. und soll den Bezugsrechtsausschluss für weitere 5 % des Grundkapitals ermöglichen. Insgesamt wäre durch beide TOP's zusammen ein Bezugsrechtsausschluss von max. 10 % des Grundkapitals möglich (den die Gesellschaft nach den knappen Abstimmungsergebnissen früherer Jahre sicherheitshalber in zwei TOP's splittet). Auch diese Größe läge noch innerhalb des von der SdK akzeptierten Rahmens. TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Zustimmung Begründung: Der geplante mögliche Rückkauf liegt im gesetzlichen Rahmen und ist inhaltlich angemessen und vernünftig. Angesichts der regelmäßigen hohen Ausschüttungen verletzt er auch nicht die SdK-Forderung "Ausschüttung vor Rückkauf". Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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