Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2016



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31.12.2015, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Pflichtdividendenvorschlag von 1,04 € je Aktie stellt in keiner Weise eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Ergebnis je Aktie von über 20€ dar. Free Cashflow, Liquide Mittel, Eigenkapitalposition und Strategie der Strabag AG erlauben eine Ausschüttung von Minimum 5,50 (siehe analog Strabag SE) bzw. nach SdK-Überlegungen 8-12 € (40-60% des Jahresgewinns).

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis wurden gesteigert, Rückstellungen z.T. aufgelöst und Zuschreibungen auf den im letzten Jahr abgeschriebenen Beteiligungswert vorgenommen. Die Gesellschaft ist kerngesund.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

 

Ablehnung

 

Begründung: Fehlender BuG, Versuch eines Delisting, Mindestdividendenpolitik, Unzugänglich-Machung des Abhängigkeitsberichts, mangelnde Transparenz in den Geschäften der 35% BHB-Beteiligung, die 50% der Unternehmensleistung ausmachen und nicht zuletzt ein Börsenkurs, der mindestens 50% unter dem fairen Wert notiert, sprechen zusammen mit einer Verweigerung des Squeeze-outs eine klare Sprache, Unternehmenspolitik   zulasten der Minderheitsaktionäre.

 

Der Aufsichtsrat der Strabag AG scheint nicht ausschließlich die Interessen der Strabag AG, sondern vor allem die Interessen der Strabag SE zu vertreten.

 

Die im Vergleich niedrige Vergütung der Organe(gut 200.000€ p.a. und Vorstand- und AR-Vergütung 3.500 € p.a. und Mitglied) sprechen  hier eine eindeutige Sprache, die entsprechenden Personen müssen weiteres Einkommen aus Funktionen bei der Strabag SE beziehen, da ansonsten die Bezüge für einen MDAX-Wert viel zu niedrig angesetzt sind. Das Thema fehlende Unabhängigkeit im Aufsichtsrat  und Prüfungsausschuss sei der guten Ordnung halber auch noch erwähnt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfer-Gesellschaft ist über 10 Jahre für die Strabag AG tätig und erfüllt insofern nicht die SdK-Voraussetzungen an eine formal unabhängige Abschlussprüfergesellschaft.

 

 

TOP 6
Berichterstattung über die Tätigkeit des in der Ordentlichen Hauptversammlung 2015 bestellten besonderen Vertreters Dr. Thomas Heidel

 

Nur Information, keine Abstimmung

 

Ergänzungs-Abstimmvorschlag der SdK zur Ergänzung der Tagesordnung für die Ordentliche Hauptversammlung am 24.6.2016

 

TOP 7
Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 147 AktG und Bestellung eines besonderen Vertreters in Bezug auf die Ursachen der ausserordentlichen Wertminderungen im Segment Beteiligungen Österrreich zum 31.12.2014

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Abstimmung wird von dem Bericht des im letzten Jahr zur Prüfung von entsprechenden Schadenersatzansprüchen eingesetzten besonderen Vertreters, Herrn Dr. Heidel, abhängig gemacht werden, der hoffentlich auf der Hauptversammlung vorgestellt wird.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.