Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,70 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 40 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Diese liegt somit am unteren Ende der von der SdK geforderten (40 – 60 %)  Ausschüttungsquote. Insgesamt erscheint die Ausschüttungsquote jedoch angemessen, da die Profitabilität der Gesellschaft und der freie Cashflow der Gesellschaft erst eine Zeit nach der erfolgten Auslieferung der Turbinen erfolgt, da das nachlaufende Ersatzteilegeschäft weitaus profitabler sein sollte.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis konnten wie in den Vorjahren erneut gesteigert werden. Die Gesellschaft ist insgesamt gut aufgestellt  und eilt von Rekord zu Rekord. Es gibt bis auf die Entwicklung im Militärischen Sektor, die nicht der Vorstand zu verantworten hat, keinerlei relevanten Kritikpunkte. Daher spricht nichts gegen eine Entlastung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt 5 Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Ernst & Young zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit und erscheint geeignet, die Abschlussprüfung für einen weltweit agierenden Konzern wie MTU vorzunehmen. Es gibt hiergegen keinerlei Bedenken.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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