Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet lediglich ca. 24% für die Stammaktionäre bzw. ca. 25,5% für die Vorzugsaktionäre des Konzernüberschusses aus. Das entspricht nicht einer von der SdK gewünschten ca. hälftigen Ausschüttung des Konzernüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem deutlich schwierigeren Marktumfeld konnte die Gesellschaft Umsatz und Jahresüberschuss steigern. Trotz der guten Zahlen hat der Vorstand aber auch eine Strategie vorgelegt, die der Gesellschaft in diesem schwierigen Marktumfeld zu mehr Wettbewerbsfähigkeit helfen soll.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Kontrollfunktion nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen PricewaterhouseCoopers als Prüfungsgesellschaft gibt es keine Einwände. PwC prüft die Gesellschaft erst zum 2. Mal und die gezahlten Honorare für Beratungen an PwC sind in Relation zu den Prüfungshonoraren gering.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung unter Vorbehalt einer persönlichen Vorstellung auf der Hauptversammlung

 

Begründung: Beide Kandidaten sollten ausreichend Erfahrung mitbringen, um sich bereichernd in den Aufsichtsrat einzubringen. Ferner sind keine Interessenskonflikte erkennbar.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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