Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuausrichtung des Geschäfts auf institutionelle Kunden ist im vergangenen Jahr geglückt. Die Umsätze und Erträge aber auch die Eigenkapitalquote sind wieder deutlich gestiegen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuausrichtung war nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat möglich. Der Aufsichtsrat ist entsprechend dem Bericht der Kontrolle und Beratung nachgekommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK solle der Abschlussprüfer weitestgehend die Abschlussprüfung durchführen und keine zusätzliche Steuerberatung und sonstige Leistungen.

 

Da die Steuerberatungsleistung nahezu 50 % betragen, spricht dieses nicht für die Unabhängigkeit des Prüfers.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK sollte die Gesellschaft zunächst einmal die Ausschüttungsfähigkeit zurückerlangen. Erst nach Zahlung einer auskömmlichen Dividende kann nach Auffasung der SdK ein zusätzlicher Aktienrückkauf durchgeführt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2015, die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag lautet ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals zu schaffen. Dieses ist die maximale gesetzliche Möglichkeit.

 

Aus Sicht der SdK reicht üblicherweise ein Teilbetrag von maximal 25 % des Grundkapitals als genehmigtes Kapital. Sollte mehr benötigt werden, sollte im Vorhinein die Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung beschließen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2015/I, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die SdK diese Finanzierung als günstig für die Aktiengesellschaft ansehen, sehen wir die damit verbundenen Schaffung eines neuen bedingten Kapitals im Umfang von ebenfalls 50% des derzeitigen Grundkapitals als kritisch an, da bereits in TOP 6 ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals zur Abstimmung steht.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Abs. 2 der Satzung zur Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Sachausschüttung erscheint vernünftig.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Dr. Vestermann bringt das notwendig know how insbesondere im Bereich der Schifffahrt ein. Aus Sicht der SdK nimmt Herr Dr. Vestermann als operativ tätige Person aktuell allerdings bereits zu viele Mandate wahr, was zur Gesamtablehnung führt.  

 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.