TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Neuausrichtung der Gesellschaft als Maritime Asset und Investmentmanager konnte wohl vollzogen werden. Darüber hinaus gibt es Erfolge mit einem kleinen Gewinn, steigendem Eigenkapital etc. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Neuausrichtung der Gesellschaft geht nur in guter Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Nach dem Bericht des Aufsichtsrates ist dieser seinen Pflichten zur Beratung und Kontrolle nachgekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers sind mit € 73.000,00 im Ergebnis zur Gesamtvergütung von € 240.000,00 aus Sicht der SdK zu hoch, so dass eine Wiederwahl nicht empfohlen wird. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Firma der HCI Capital AG und über eine entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Firma soll zukünftig Ernst Russ AG lauten. Mit der Neuausrichtung scheint der Vorstand und Aufsichtsrat von der Neufirmierung überzeugt zu sein, so dass wir uns dieser Empfehlung anschließen. TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Anzahl soll auf vier Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden. Diesem Vorschlag ist zuzustimmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind – soweit es aus den Unterlagen beurteilt werden kann – geeignet, die Funktion auszuüben. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und über eine entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Vorschlag lautet ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals zu schaffen. Dieses ist die maximale gesetzliche Möglichkeit. Aus Sicht der SdK reicht üblicherweise ein Teilbetrag von maximal 25 % des Grundkapitals als genehmigtes Kapital. Sollte mehr benötigt werden, sollte im Vorhinein die Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung beschließen. TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über eine entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch wenn die SdK diese Finanzierung als günstig für die Aktiengesellschaft ansehen, sehen wir die damit verbundenen Schaffung eines neuen bedingten Kapitals im Umfang von ebenfalls 50% des aktuellen Grundkapitals als kritisch an, da bereits in TOP 8 ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals zur Abstimmung steht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|