TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 Zustimmung Begründung: Die Dividende soll nach deutlichen Kürzungen in den Vorjahren unverändert 3,00 € betragen. Angesichts des nochmals zurückgegangenen Ergebnisses bedeutet das eine Ausschüttungsquote von etwa 94 % des Konzernergebnisses und scheint damit zunächst deutlich zu hoch. Wegen der sehr guten Kapitalausstattung des Unternehmens - im Grunde ist die Gesellschaft sogar überkapitalisiert - ist die Ausschüttung in dieser Höhe aber folgerichtig und wie im Vorjahr gut vertretbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Erneut hat der Vorstand rückläufige Umsätze und Erträge abgeliefert. Zwar fiel der Umsatzrückgang mit -1,4 % geringer aus als die - noch pessimistischere - Prognose und auch beim Ergebnisrückgang hat sich die rückläufige Tendenz mit -4,7 % gegenüber den Vorjahren verlangsamt. Jedoch handelt es sich um das 7. Jahr rückläufiger Ergebnisse. Dies erweckt nicht den Eindruck einer überzeugenden und greifenden Strategie. Es bleibt daher ungewiss, ob die eingeleiteten Maßnahmen (endlich) greifen und der mehrfach angekündigte Turnaround sich nun tatsächlich vollzieht. Nach den Eindrücken der letzten HV besteht außerdem der Eindruck, dass das Unternehmen den Kleinaktionären nicht genügend Beachtung schenkt. So waren die Präsentationen dürftig, wesentliche Informationen erfolgten erst in der Generaldebatte und - last but not least - erhielten anwesende Pressevertreter bereits vor der HV das fertige Pressestatement zur HV. Insgesamt sehr unprofessionell. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Enthaltung: Begründung: Vier Sitzungen und ein anschaulicher Aufsichtsratsbericht zeigen, dass sich der AR mit seinen wesentlichen Aufgaben und Pflichten gegenüber der Gesellschaft hinreichend befasst hat. Andererseits werden auch für das laufende Geschäftsjahr wieder keine detaillierten Angaben zur Vorstandsvergütung veröffentlicht. Einen entsprechenden HV-Beschluss im vorletzten Jahr hatte der AR mit zu verantworten bzw. sogar initiiert. Nach der Diskussion auf der letzten HV wäre hier mehr Durchsetzung des ARs notwendig gewesen. Auch erscheinen die vom Vorstand präsentierten Ziele nicht ehrgeizig genug, vgl. o. Der AR hätte auch hier energischer und konsequenter intervenieren müssen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der vor 2 Jahren erstmals eingesetzten PWC AG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Jedoch erbrachte der AP erstmals auch "sonstige Beratungsleistungen" in Höhe von 22% des Prüfungshonorars. Dies liegt nur noch knapp unter der von der SdK als unbedenklich angesehenen Grenze, ab der Bedenken gegen die Unabhängigkeit des Prüfers bestehen würden und wird im Auge zu behalten sein. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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