Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine  Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 25 % des Konzernüberschusses aus.

 

Die Gesellschaft ist ein Wachstumsunternehmen und will neben organischem Wachstum auch Wachstum durch Akquisitionen realisieren.

 

Man hat in der Vergangenheit diesbezüglich auch ein gutes Gespür entwickelt. Allerdings sollten die Aktionäre am Unternehmensergebnis angemessen beteiligt sein.

 

Die SdK sieht hier eine Untergrenze von 40 % des Konzernergebnisses an.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz konnte um über 100 Mio. € gesteigert werden.

 

Das EBIT wurde um 13 Mio. € gesteigert.

 

Das Ergebnis je Aktie hat sich um ca. 60 % verbessert. Die Eigenkapitalquote konnte ebenfalls auf 46,8 % gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 5 Sitzungen seine Beratungs- und Kontrollpflichten wahrgenommen.

Umsatz, EBIT und Ergebnis je Aktie konnten signifikant gesteigert werden. Ebenso hat sich die Eigenkapitalquote erhöht.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft seit 1999 die Gesellschaft.

 

Laut Angaben im Geschäftsbericht hat der Prüfer mittlerweile 4 Mal gewechselt. Allerdings sieht die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet, wenn dasselbe Abschlussprüfungsunternehmen länger als 10 Jahre prüft.


Die Honorare für sonstige Leistungen im Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüferleistung stehen in dem von der SdK noch als angemessen angesehenen Verhältnis.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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