TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Begründung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Es ist nicht akzeptabel, dass die Gesellschaft trotz guter Ergebnisse nach wie vor keine Dividende ausschüttet und die Aktionäre nicht am Erfolg der Gesellschaft beteiligt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Unabhängig von den zufriedenstellenden Ergebnissen der Gesellschaft ist eine Entlastung wegen des Delistings im letzten Jahr zum Nachteil der Aktionäre ausgeschlossen. Auch die fortlaufende Verweigerung einer Dividendenzahlung spricht gegen eine Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Auch der AR kann sowohl wegen des Delistings als auch wegen der Dividendenpolitik nicht entlastet werden, soweit nicht einzelne Mitglieder dagegen gestimmt haben. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Steuerberatung oder andere Beratungsleistungen bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl. TOP 6 Nachwahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Da es sich wieder nur um einen Vertreter des Großaktionärs handelt, der das Delisting unterstützt hat, ist seine Wahl ausgeschlossen. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung ist natürlich völlig in Ordnung. Es fehlt aber der Zusatz "soweit die Aktionäre zustimmen". TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der POLIS Cityfonds Verwaltungs GmbH und der POLIS Immobilien AG Zustimmung Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochterfirma handelt, ist der Vertrag auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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