TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Dividende von € 1,60 je Stückaktie (Vorjahr € 1,50) auszuschütten. Dies entspricht einem Ausschüttungssatz von 47,9% des Konzerngewinns ohne Wertminderung der Geschäfts- und Firmenwerte. Der Dividendenvorschlag findet unsere Zustimmung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Prognosen für Umsatz und Gewinn wurden 2015 nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Der Konzernumsatz ist währungsbereinigt 2015 um 10% gewachsen. Der Konzerngewinn stieg um 12% auf € 720 Mio. Dem Vorstand ist es gelungen, Schwachpunkte und Problembereiche im Unternehmen nicht nur zu analysieren, sondern durch geeignete Maßnahmen offensichtlich auch erfolgreich anzugehen. Die erfreulichen Geschäftszahlen sind ein sichtbarer Beweis dafür. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. Die frühzeitige Klärung der Nachfolgefrage für die Position des Vorstandsvorsitzenden und die Entscheidung für den bisherigen Vorsitzenden des Henkel-Konzerns deutet auf eine weitsichtige und kompetente Arbeitsweise des Aufsichtsrat hin. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Zustimmung Begründung: Gegen die Erweiterung des Aufsichtsrats von 12 auf 16 Mitglieder (davon die Hälfte von den Arbeitnehmern zu wählen) im Zusammenhang mit dem Wachstum des Unternehmens und den gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit ist aus Aktionärssicht nichts einzuwenden. TOP 6 Wahlen weiterer Mitglieder zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl der Herren Ian Gallienne und Nassef Sawiris in den Aufsichtsrat sprechen würden. Beide Herren sind Vertreter von 2 der größten Aktionäre von Adidas. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass sich kompetente Großaktionäre im Aufsichtsrat engagieren. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag mit der adidas anticipation GmbH Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Adidas Anticipation GmbH sprechen würden. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Organmitglieder und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien aus genehmigtem Kapital in Höhe von knapp 2% des Grundkapitals an Mitarbeiter des Unternehmens im Zuge eines Belegschaftsaktienprogramms auszugeben, kann zugestimmt werden. Ein Belegschaftsaktienprogramm dient auch als Motivationsanreiz für die Mitarbeiter und fördert die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Dies ist auch im Sinne von uns Aktionären. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Zustimmung Begründung: Der im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einführung eines Belegschaftsaktienprogramms vorgesehenen erneuten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann zugestimmt werden. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Ablehnung Begründung: Den Einsatz derivativer Instrumente zum Rückkauf eigener Aktien lehnt die SdK generell ab. TOP 11 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger (verkürzter) Abschlüsse des Geschäftsjahres 2016 sowie des Quartalsberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen. Erfreulich ist, dass 2015 vom Abschlussprüfer keine Steuerberatungsleistungen und nur sehr geringe sonstige Leistungen vom Abschlussprüfer durchgeführt wurden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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