TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote befindet sich mit ca. 39% knapp unter den von den SdK geforderten 40 – 60%, jedoch wird mit 0,70€ im Vergleich zum Vorjahr eine um 0,10€ höhere Dividende ausgeschüttet. Somit kann der Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt werden. Der restliche Anteil des Bilanzgewinns wird auf neue Rechnung vorgetragen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand wird entlastet. Die Finanzkennzahlen konnten im vergangenen Geschäftsjahr weiter verbessert werden. Darüber hinaus konnte der Vorstand die eigenen Prognosen erfüllen und die angestrebten Zuwächse einfahren. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Nach Auffassung der SdK hat der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt. Es fanden insgesamt vier Sitzungen statt, bei denen alle drei Mitglieder anwesend waren. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Ernst & Young prüft die Gesellschaft seit über 10 Jahren. Zudem entfielen vom Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Höhe von 5,315 Mio. € nur 1,890 Mio. € auf die Abschlussprüfungen. 1,533 Mio. € wurden für Steuerberatungsleistungen und 1,892 Mio. € für sonstige Leistungen berechnet. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und lehnt eine Wiederwahl grundsätzlich ab, wenn der Anteil der Beratungshonorare am Gesamthonorar 25 % übersteigt. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Hierbei handelt es sich um formale Anpassungen, welche die Satzung in ihrem ursprünglichen Sinn nicht verändern. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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