TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Dividende wird um 15% auf 2,26 € (Vorjahr 1,96 €) erhöht. Die Dividende bleibt steuerfrei, da aus dem Einlagenkonto stammend. Die Ausschüttungsquote beträgt 60 % des Konzerngewinns. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat erneut im dritten Geschäftsjahr den Konzern erfolgreich weiterentwickelt. Der Konzerngewinn (Periodenergebnis) wuchs um 40 % auf 218 Mio. €; das Konzerneigenkapital um 20% auf 2.985 Mio. € an. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend mit der Wachstums-Strategie für die Gesellschaft befasst und das Management beraten und überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates ist umfassend. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Es gibt keine Bedenken oder Erkenntnisse, die der erneuten Bestellung des Abschlussprüfers entgegenstehen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat hat Kenntnisse im Bereich des Banken- und Finanzwesens sowie der Finanzierung mit modernen Finanzinstrumenten. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital beträgt 50 % des bisherigen Grundkapitals. Ohne besondere Gründe für eine solche Kapitalerhöhung empfiehlt die SdK nur Vorratskapitalbeschlüsse bis zu 25% des bestehenden Kapitals. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 24. Juni 2015 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2015 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Vorstand nennt keine aktuellen oder besondere Gründe für eine solche Kapitalbeschaffungsmaßnahme in Höhe von bis zu 1,2 Mrd. € und der Reservierung von bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals für Wandel- und/oder Optionsrechte. Die SdK lehnt solche Vorratsbeschlüsse ab, insbesondere wenn diese ein potentielles Volumen von mehr als 25 % des Grundkapitals haben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Beschlüsse bei anderen Gesellschaften mit ursächlich für die bekannten Immobilienblasen waren. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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