TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 2015; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 50 Cent je Aktie würde einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 21 % bedeuten. Gegenüber der Vorjahresdividende würde dies eine Steigerung von 10 Cent je Aktie bzw. 25 % darstellen. Das Ergebnis je Aktie ist gegenüber dem Vorjahresergebnis um 20 % angestiegen. Somit würde die Dividende stärker angehoben werden als das Ergebnis. Diese erscheint daher insgesamt angemessen, auch wenn eine noch deutlichere Steigerung, zum Beispiel auf 60 Cent je Aktie, möglich erscheinen würde. Aufgrund der weiterhin negativen Ergebnisbeiträge der Swisslog erscheint eine Dividende in Höhe von 50 Cent je Aktie jedoch gerade noch angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2015 gut entwickelt. Vor allem die positive Entwicklung des Free Cashflows zeigt die Ertragsstärke des Unternehmens. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: In insgesamt sechs Sitzungen ist der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nachgekommen. Ferner stand er dem Vorstand beratend zur Seite. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung des § 17 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung Zustimmung. Begründung: Insgesamt erscheint die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat sehr komplex. Da die Höhe der Vergütung der einzelnen Mitglieder jedoch angemessen erscheint, kann der Änderung zugestimmt werden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 Ablehnung. Begründung: KPMG zählt zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Im Geschäftsjahr 2015 hat KPMG jedoch für erbrachte Steuerberatungsleistungen rund 800.000 Euro erhalten. Dies erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit von KPMG zu gefährden. Somit kann der Wahl von KPMG nicht zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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