Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird trotz der positiven Cashflow- und Ergebnisentwicklung auf dem Vorjahresniveau von 1,35 € belassen. Damit bewegt sich die Ausschüttungsquote immer noch im von der SdK favorisierten Rahmen von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Vor dem Hintergrund der geplanten Übernahme mehrerer Regionalflughäfen in Griechenland sowie des geplanten Ausbaus von Terminal 3 am Flughafen Frankfurt erscheint die Stagnation vertretbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat insgesamt in einem schwierigen wirtschaftlichen und regulatorischen Umfeld ein angemessenes Ergebnis erwirtschaftet. Daher besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist aussagekräftig, er hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die richtigen Schwerpunkte gesetzt.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Gesellschaft liegen keine Einwände vor.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um übliche Verträge im Rahmen eines Konzernverbundes, welche vorrangig der steuerlichen Optimierung dienen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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