Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt 38,5 % vom Konzernergebnis.

Dies ist knapp an der unteren Grenze der von der SdK empfohlenen Ausschüttungsquote zwischen 40 % und 60 % vom Konzernergebnis.

Die Gesellschaft bewegt sich langsam an die 40 % Quote heran.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte den Umsatz und das Ergebnis steigern.

Die Dividende wird um ca. 12 % ebenfalls erhöht.  Die Eigenkapitalquote blieb stabil.  Die Anzahl der Mitarbeiter konnte gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der  Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.  Die Gesellschaft hat sich nach dem Zukauf der Homag insgesamt gut entwickelt.
Der Umsatz und das Ergebnis konnten gesteigert werden. Ebenso steigt die Dividende.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung     

 

Begründung: Die Prüfungsgesellschaft prüft über 10 Jahre.

 Dies ist für die SdK ein Ausschlusskriterium, da die notwendige Distanz und Kritikfähigkeit nach der langen Dauer der Prüfungstätigkeit, auch wenn zwischenzeitlich die Prüfer ausgewechselt wurden, problematisch ist.

Darüber hinaus beträgt das Honorar an den Abschlussprüfer für die sonstigen Leistungen ca. 33 % desGesamthonorars..

Damit wird die von der SdK als gerade noch akzeptabel angesehene Grenze von 25 % überschritten.

Die SdK fordert grundsätzlich, dass der Abschlussprüfer keine Beratungsleistungen für die geprüfte Gesellschaft erbringt.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es erfolgt eine komplette Neuwahl der Anteilseigner-Aufsichtsräte.

Mit zwei Frauen wird die gesetzliche Frauenquote im Aufsichtsrat eingehalten.

Zufällig sind die beiden Frauen zum einen eine Tochter einer dem Mehrheitseigner der Dürr AG nahestehenden Person.

Zum anderen ist die andere vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin eine Tochter eines der Gründer der Homag AG, an welcher sich die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt hat. Damit schafft man auf “elegante“ Weise die Frauenquote und die Verbindung zu den Familien. 

Die Aufsichtsräte haben die notwendigen Sach- und Fachkenntnisse und  in Bezug auf die sonstigen Tätigkeiten, was den zeitlichen Aufwand angeht, die entsprechenden zeitlichen Kapazitäten.

 

 

TOP 7
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um einen reinen Vorratsbeschluss.

In der Hauptversammlung ist noch vor der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt zu klären, inwieweit in der Vergangenheit aus einem entsprechenden Beschluss über den Aktienrückkauf entsprechende Aktivitäten entfaltet wurden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.