Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegt die Ausschüttungsquote mit 29,15%  gemessen am Konzernjahresüberschuss noch deutlich unter der von der SdK als angemessen betrachteten Bandbreite von 40% bis 60%, aber zum einen soll mit der  Zustimmung honoriert werden, daß sich die Gesellschaft seit Jahren auf dem Weg der Annäherung zu der geforderten Quote befindet.

 

Erklärungsbedürftig ist allerdings, wie die Verwaltung zu der Erklärung kommt, daß die Basisdividende ca. 50% des Konzernergebnisses betragen soll.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung hat  Erträge teilweise in zweistelliger Höhe gesteigert und mit einer EK-Rendite von 14,31% bezogen auf das EK zum 31.12.2014 und immerhin noch 12,67% bezogen auf das EK zum 31.12.2015 ein gutes Ergebnis vorgelegt. Auch unter Eliminierung des Sondereffektes des sog. „Bad-wills“ (negativer Good-will) liegt die EK-Rendite nach Steuern noch über 11%.

 

Bedauerlicherweise ist auch der Verwaltungsaufwand um 26% sehr stark angestiegen. Diesen unter Kontrolle zu behalten, gehört sicherlich zu den Aufgaben der Verwaltung. Die ruhige und bedachte Erweiterung des Grundprinzips aus den „Immobiliendiensten“ auf andere Branchen erscheint eine vernünftige Weiterentwicklung des bestehenden Geschäftsmodells zu sein.

 

Hierbei bewegt sich die Gesellschaft aufgrund der Ausgestaltung des Geschäftsmodells nicht nur im Wettbewerbsumfeld der Banken, namentlich der „Immobilienbanken“, sondern auch in dem der Softwareunternehmen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes scheint der AR seiner Kontroll-und Überwachungsauf-gabe nachgekommen zu sein und hierbei die richtigen Akzente gesetzt zu haben. Hervorzuheben ist die Einrichtung eines Technologie- und Innovationsausschusses, der unter Berücksichtigung der auch sehr (IT-)technischen Ausrichtung der Bank und der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung auch des klassischen Bankgeschäftes die Überwachungs- und Kontrollstruktur entlang der Bankausrichtung orientiert. Die Feinsteuerung wird darin zu liegen haben, nicht in die Versuchung zu geraten, das operative Geschäft zu führen oder mitzuführen.

 

 

TOP 5

Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen machen über 87% des bereits um die „anderen Bestätigungsleistungen“ erhöhten Prüfungshonorars für die Abschlussprüfung aus.

 

Dies ist schlicht inakzeptabel. Die SdK votiert für eine Trennung von Prüfung und Beratung und akzeptiert die Erbringung von Leistungen außerhalb der Prüfung bis zu maximal 25% des Prüfungshonorares, dies allerdings auch nur dann, wenn und soweit für die Erbringung dieser Leistungen gerade durch den Abschlussprüfer eine geradezu zwingende Notwendigkeit besteht. Allein das Kostendegressionsargument ist nicht ausreichend, da die Unabhängigkeit der Prüfung und des Prüfers aufgrund des Zweckes der Abschlussprüfung ein überragendes Gut darstellt. Die Prüfungsgesellschaft mag sich entscheiden, ob diese prüfen oder beraten möchte.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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