TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Trotz eines negativen Konzernergebnisses je Aktie in Höhe von -3,60 Euro soll - wie im Vorjahr - eine Dividende in Höhe von 0,50 Euro ausgeschüttet werden. Auf Grund der hohen Verschuldung ist die Ausschüttung durchaus kritisch zu bewerten. Da das negative Ergebnis aber überwiegend auf nicht cash wirksamen außerordentlichen Abschreibungen beruht und der operative Cash Flow bei 6,1 Mrd. liegt, kann dem Dividendenvorschlag insgesamt doch zugestimmt werden, insbesondere da die Zahlung einer Dividende in einer solchen Umbruchphase auch als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Kapitalmarkt gewertet werden dürfte. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Wie in den letzten Jahren ist zu kritisieren, dass das Kerngeschäft der Energieerzeugung stark rückläufig ist, die Auslandsexpansion nicht die gewünschten Erfolge zeigt und trotz des Verkaufs von Tafelsilber nur noch wenig Kapital für Investitionen in eine Neuausrichtung zu Verfügung steht. Der Vorstand reagiert auf diese, nicht nur durch die Energiepolitik verursachten Entwicklungen, spät, aber entschieden. Ob die geplante Neuorganisation des Konzerns in zwei Teile geeignet ist die Kernprobleme des Konzerns zu lösen, muss sich erst noch zeigen, sie weist aber in die richtige Richtung. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hat dieser den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. Es bleibt aber zu kritisieren, dass auf das sich verändernde Marktumfeld erst so spät reagiert wurde. TOP 5 Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2016 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017 Ablehnung Begründung: Da PWC den Konzern bereits seit 10 Jahre prüft wird angeregt die Prüfung im nächsten Jahr neu auszuschreiben. TOP 6 Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats von 12 auf 18 Mitglieder für lediglich zwei Jahre, um den Umbau des Aufsichtsrats zu erleichtern, kann zugestimmt werden. Auch die Konkretisierung der Schwellenwerte zustimmungsbedürftiger Geschäfte erscheint sinnvoll. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung / Ablehnung Begründung: Die Kandidaturen der Frau Dybeck sowie der Herren Clementi und Woste werden unterstützt. Gegen die Herren Dr. Kley sowie Schmitz spricht jedoch die Anzahl anderweitiger Verpflichtungen, die einer ordnungsgemäßen Aufsichtsratstätigkeit, gerade in dieser schwierigen Phase des Konzernumbaus, entgegenstehen (overbording). TOP 8 Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Umstellung und Vereinfachung des Systems der Vorstandsvergütung wird grundsätzlich begrüßt. Die Orientierung der kurzfristigen variablen Vergütungskomponenten am Gewinn pro Aktie sowie der längerfristigen variablen Vergütungskomponenten an der Unternehmensentwicklung im Verhältnis zu einem Vergleichsindex (Total Shareholder Return der Gesellschaft im Vergleich zu den im STOXX Europe) erscheint einfach und transparent. Auch die neu eingeführten Share Ownership Guidelines, nach denen die Vorstandsmitglieder verpflichtet werden einen festgelegten Aktienbestand aufzubauen und diesen bis zum Ausscheiden aus ihrem Amt zu halten, erscheinen sinnvoll. TOP 9 Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der E.ON SE und der Uniper SE, Düsseldorf, vom 18. April 2016 Zustimmung Begründung: Auch wenn der finanzielle Nutzen der Aufspaltung völlig ungewiss bleibt, da er die Hauptprobleme der wegen der fallenden Strompreise ineffizienten Großkraftwerke, den Umgang mit den Atomrisiken sowie die wegen der schwachen Bilanzstruktur fehlende Finanzkraft für Investitionen in die „neuen Strommärkte“ nicht löst, ist diese wohl alternativlos. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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