Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern êinschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung über eine Dividendenzahlung in Höhe von € 0,50 je Aktie ist die siebte Dividendenerhöhung in Folge. Damit werden über 50 % des Konzerngewinns von 0,93 € je Aktie ausgeschüttet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem Erwerb und erhebliche Ausweitungen der Waggons und einer Sachkapitalerhöhung sind die Zahlen erheblich gestiegen sowie die Ertragszahlen deutlich stärker als das Umsatzwachstum.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrates ist zu entnehmen, dass dieser seinen Aufgaben zur Kontrolle und Beratung nachgekommen ist. Die getroffenen Investitionsentscheidungen und die Integration bedürfen einer engen Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers Aktiegesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sprechen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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