TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 Zustimmung Begründung: In der Vergangenheit zahlte TAKKT eine stabile Dividende von € 0,32, die durch eine Sonderdividende ergänzt wurde, sobald die EK-Quote in Richtung 50-60% anstieg. Durch regelmäßige Zukäufe wurde jedoch die EK-Quote belastet. Obwohl der Jahresüberschuss stetig anstieg wurde deshalb seit 2011 keine Sonderdividende mehr bezahlt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen änderte TAKKT jetzt die Dividendenpolitik und plant 35-45% des Ergebnisses auszuschütten und erfüllt damit auch eine Forderung der SdK auf den letzten Hauptversammlungen. Für 2015 erhöht TAKKT damit die Dividende von € 0,32 auf € 0,50. Mit einer EK-Quote von nahezu 50% und einem Verschuldungsgrad von 1,55x (Verschuldung zu EBITDA) ist TAKKT sehr solide finanziert und es können trotz der höhere Ausschüttung alle Investitionen problemlos finanziert werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Trotz eines sehr volatilen und schwierigen Marktumfelds konnte TAKKT seine Prognosen erreichen, wenn nicht gar übertreffen. Der Umsatz stieg um 8,5%, die EBITDA Marge verbesserte sich von 14% auf 14,8% und das Ergebnis pro Aktie stieg sogar um 24% auf einen neuen Rekordwert von € 1,24. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: 2015 verlief sehr erfolgreich. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert und die finanzielle Situation ist sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die gesamte Höhe des Prüfungshonorars mit € 0,5 Mio. ist angemessen und entspricht vergleichbaren Unternehmen. Die sonstigen Kosten sind hauptsächlich prüfungsnahe Leistungen und damit akzeptabel. Allerdings prüft Ebner Stolz seit mehr als 10 Jahren, womit für die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gesichert ist. TOP 6 Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) Zustimmung Begründung: Formale Anpassung der Formulierung des Geschäftszweckes an das Wachstum der TAKKT in neue Geschäftsfelder und Regionen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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