Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MLP AG am 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammenfassten Lageberichts für die MLP AG und den Konzern zum 31. Dezember 2015, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015

 

Zustimmung


Begründung: Die Gesellschaft schüttet 66,32% des Konzernjahresüberschusses aus und übererfüllt damit die Anforderungen der SdK an die Bandbreite der Ausschüttung zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung
 

Begründung: Auch wenn das abgelaufene Geschäftsjahr sicherlich bei einer EK-Rendite von 5,5% nicht zufriedenstellend verlaufen ist, muss berücksichtigt werden, dass die Gesellschaft zum einen dabei ist, die Ertragsbasis durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder (namentlich Immobilien) bereiter zu gestalten und zum anderen alle Sparten an Umsatz deutlich zugelegt haben. Einzig das sehr margenträchtige, aber dafür auch volatile Geschäft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich underperformt und ist somit maßgeblich für das im Vorjahresvergleich deutlich schlechtere Abschneiden. An der Lösung eines Kompensations-modells für dieses volatile Altersvorsorgegeschäft muss die Verwaltung noch Antworten erarbeiten, exemplarisch durch einen verstärkten Einsatz der Digitalisierung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seiner Überwachungs- und Kontrollfunktion ausweislich des AR-Berichts nachgekommen zu sein und bei seiner Arbeit die richtigen Themenschwerpunkte gesetzt zu haben.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung
 

Begründung: Auch wenn die Honorare für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung 19% des Prüfungs- honorares ausmachen, bestehen gegen die Bestellung der KPMG keine Bedenken. Es darf aber nochmals darauf hingewiesen werden, dass die SdK die generelle Trennung von Prüfung und Beratung verlangt und Honorare für Leistungen außerhalb der Prüfung bis zu  höchstens 25% des Prüfungshonorares allenfalls dann mitträgt, wenn es eine zwingende Notwendigkeit gab, dass ausgerechnet der Abschlussprüfer diese Leistungen außerhalb der Prüfung erbringt. Insofern wären nähere Erläuterungen über die Notwendigkeit der Beauftragung des Abschlussprüfers auch mit der Erbringung solcher Leistungen förderlich gewesen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schwarzer Familienholding GmbH

 

Zustimmung
 

Begründung: Der Akquisitionserwerb dient der Verbreiterung der Ertragsbasis, so dass es nicht nur zur steuerlichen Optimierung, sondern auch für die organisatorische Integration sinnvoll erscheint, einen derartigen Beherrschungs- und Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.

 

Allerdings ist erläuterungsbedürftig, warum die Gesellschaft einen jährlichen Ausgleich gewährt, wenn doch die außenstehenden Gesellschafter hierauf verzichtet haben.

 

Ebenso müssen die Hintergründe für die Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen von ca. € 2,4 Mio. im Jahre und deren Ursache und Auswirkungen in Bezug auf die Domcura AG erläutert sowie die Frage beantwortet werden, ob alle Risiken bezüglich der verbundenen Unternehmen der Familienholding identifiziert und eingewertet sind.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.