TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Nach den herben Kürzungen der letzten beiden Jahren hebt der aktuelle Vorschlag von 0,59 € die Ausschüttung fast wieder auf das Niveau früherer Jahre. Mit einer Ausschüttungsquote von 70 % liegt die geplante Dividende sogar oberhalb des von der SdK Geforderten. Sie ist operativ verdient und daher auch von der Höhe her akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Trotz eines Umsatzrückganges um knapp 5 % konnte das Konzernergebnis sogar gesteigert werden aufgrund besserer Finanzierung und einer geringeren Steuerlast. Mehr konnte in dem turbulenten Geschäftsumfeld mit wirtschaftlichen Rückschlägen in den Partnerländern nicht erwartet werden. Der Ausbau des (profitableren) Intermodel-Segments schreitet voran und erweist sich als richtige Strategie. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der aussagekräftige Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse zeigt, dass sich der AR in 5 Sitzungen mit allen wesentlichen Aufgaben und Problemen des Unternehmens befasst und somit auch den Vorstand entsprechend bei seiner Arbeit beraten und kontrolliert hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen wechselt unaufgefordert regelmäßig nach 5 Jahren den AP und setzt damit Standards. Der bisherige AP Ernst & Young soll demzufolge durch die PWC AG ersetzt werden. Deren fachliche Qualifikation steht außer Frage. Der Wechsel des AP wird daher begrüßt. TOP 6 Nachwahl eines Mitglieds der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Der zur Wahl stehende Herr Dr. Bösinger ist sicher fachlich für die angedachte AR-Tätigkeit gut qualifiziert. Aufgrund der weiteren Tätigkeit in 2 Aufsichtsräten und 6 vergleichbaren Kontrollgremien ist aber fraglich, ob er dem Unternehmen in hinreichendem Zeitrahmen angemessen als AR zur Verfügung stehen kann. Außerdem lehnt die SdK eine Ämterhäufung in der vorliegenden Größenordnung aus generellen Erwägungen ab. TOP 7 a) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener A-Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Der geplante Vorratsbeschluss zum Erwerb eigener Aktien umfasst den gesamten Katalog der zulässigen Erwerbs- und Verwendungsmöglichkeiten sowie die maximale Laufzeit von 5 Jahren. Er ist daher sehr weitgehend. Angesichts der maßvollen Umsetzung bisheriger Beschlüsse und der großzügigen Ausschüttungspolitik kann dennoch zugestimmt werden. TOP 7 b) Sonderbeschluss der A-Aktionäre zu der Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Offenbar - dies wird in der HV hinterfragt - müssen aufgrund der aktienrechtlichen Besonderheit der Gesellschaft die Aktionäre der beiden Aktienarten jeweils noch einmal gesondert zustimmen müssen. Dies begründet einen zusätzlichen Schutz der (allein börsengehandelten) A-Aktien und ihrer Aktionäre und ist daher vom Grundsatz her zu begrüßen. TOP 7 c) Sonderbeschluss der S-Aktionäre zu der Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts Begründung:entfällt, da die S-Aktion nicht börsennotiert ist. Im Übrigen gilt sinngemäß das unter TOP 7 b) Gesagte. Der SdK-Vertreter wird aber darauf hinweisen, dass die Aufteilung in die 2 Gattungen aus heutiger Sicht überholt erscheint und evtl. im Sinne des Aktionärsschutzes sogar kontraproduktiv sein kann. TOP 8 a) Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses der A-Aktionäre und Bezugsrechtsausschluss der S-Aktionäre, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016, die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Angesichts der bereits zur Verfügung stehenden Vorratskapitalia, die den SdK-Rahmen von maximal 25% des aktuellen Grundkapitals übersteigen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Größere Kapitalmaßnahmen sollten nach Auffassung der SdK stets über die Tagesordnung einer einzuberufenden Hauptversammlung und nicht über Bedingte und Genehmigte Kapitalia erfolgen. TOP 8 b) Sonderbeschluss der A-Aktionäre zu der Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016 sowie den entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Es gilt sinngemäß das oben unter TOP 7 b) Gesagte entsprechend. TOP 8 c) Sonderbeschluss der S-Aktionäre zu der Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2016 sowie den entsprechenden Satzungsänderungen Begründung: entfällt; es gilt sinngemäß das oben unter TOP 7 c) Gesagte entsprechend. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der HHLA Hafenprojektgesellschaft mbH Zustimmung Begründung: Die geplante Regelung dient der steuerlichen Optimierung und vereinheitlicht vor allem interne Zuständigkeiten und wird daher begrüßt.
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