TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2015 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2015 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2015 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2014/15. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG. Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 56%. Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15. Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Ebenfalls werden die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15. Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln sowie über entsprechende Satzungsänderung. Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor das Grundkapital in Höhe von 34.011.000 Stückaktien um weitere 3.401.100 Stückaktien (10%) zu erhöhen. Somit werden an die Altaktionäre die neuen Aktien in einem Ausgabeverhältnis von 1:10 ausgegeben. Dies führt zu keinerlei Verwässerung der Altaktionäre und ist somit aus Sicht der SdK zuzustimmen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16. Zustimmung Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs ist einer der größten partnerschaftlich geführten Beratungsgesellschaften Deutschlands und fachlich geeignet, um als (Konzern-)Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Lobend zu erwähnen ist darüber hinaus, dass neben den reinen Abschlussprüfungskosten keine weiteren Beratungsleistungen an die Baker Tilly Roelfs gezahlt worden sind, wodurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zur prüfenden Gesellschaft erhöht wird. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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