Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2016



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2015; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Laut § 286 Aktiengesetz ist bei einer KGaA die Hauptversammlung für die Beschlussfassung zuständig. Soweit ersichtlich sind die Abschlüsse und Berichte vollständig und fachlich kompetent aufgestellt und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin ist uneingeschränkt. Aus Sicht der SdK ist demnach an den vorgelegten Abschlüssen und Berichten nichts zu beanstanden. 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt den Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns. Allerdings wird bei der Ausschüttungsquote noch hinreichend Spielraum nach oben gesehen, da die Gesellschaft lediglich 22 % ausschüttet. Die SdK erwartet in der Regel bei reifen Unternehmen eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses, begleitet hier den Verwaltungsvorschlag jedoch, um weiteres Wachstum zu fördern.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zu entlasten, da sie ein weiteres Jahr der erfolgreichen Geschäftsentwicklung erzielt hat und dabei auch die Weichenstellungen für zukünftige Aktivitäten berücksichtigte.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach der bisherigen Erkenntnis der SdK seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung der persönlich haftenden Gesellschafterin stets nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2016 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird der Wahl des WP nicht zustimmen, da die nichtprüfungsrelevanten Leistungen 47 % des Prüfungshonorars betragen. Damit scheint aus Sicht der SdK eine gänzliche Unabhängigkeit der WP-Gesellschaft nicht gegeben zu sein.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken bei den vorgeschlagenen Kandidaten. Es bestehen aber Bedenken im Hinblick auf die vorhandenen Ämterhäufungen einzelner Kandidaten. Die SdK erwartet von den Kandidaten ein hinreichendes Zeitkontingent für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Hier liegt aus Sicht der SdK bereits dann eine Gefährdung vor, wenn ein Kandidat, der noch operativ tätig ist, mehr als drei Mandate innehat oder bei Berufsaufsichtsräten, wenn diese mehr als fünf Funktionen (weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Beiräten) innehaben. Bei den Herren Dr. Gerd Krick und Michael Diekmann wird daher zu hinterfragen sein, wie sie ihr jeweiliges Zeitkontingent einteilen.

 

Derzeit beabsichtigt die SdK - vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse während der Hauptversammlung - trotzdem dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, da wir zum einen über die fachliche Kompetenz der Herren überzeugt sind und zusätzlich die bisherige erfolgreiche Mitgliedschaft im Aufsichtsrat positiv bewerten.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Gemeinsamen Ausschuss

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausführungen zu TOP 6 gelten analog.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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