TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Zwar ist die Ausschüttung niedriger als im Vorjahr, aber der Anteil am Konzerngewinn liegt höher und im Rahmen der Ziele der SdK. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Der Vorstand kann entlastet werden. Die Gesellschaft hat einen passablen Gewinn erwirtschaftet, auch wenn die Renditen gesunken sind und insbesondere die jüngst erworbenen Geschäftsbereiche (Aaren, Oraya) noch beweisen müssen, keine Fehlinvestitionen zu sein. Es kann nicht das Ziel sein, die bislang überschüssige Liquidität in überteuerte Akquisen zu stecken und damit Gewinne zu reduzieren, statt sie auszuschütten, wie in der Vergangenheit gefordert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand angemessen überwacht und darüber berichtet. Die Kritikpunkte entsprechen denjenigen an der Arbeit des Vorstands. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 Zustimmung Begründung: Fachlich spricht nichts gegen Ernst & Young. Dieser Abschlussprüfer ist erst seit wenigen Jahren für die Gesellschaft tätig. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Kandidaten erscheinen geeignet. Sie stammen zu 2/3 aus dem Kreise des Hauptaktionärs, was dessen Beteiligung entspricht. Es dürfte nichts gegen ihre (Wieder-) Wahl sprechen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Vorlage ist schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abzulehnen, da der Kapitalvorratsbeschluss eine Erhöhung des Grundkapitals um 50% ermöglichen würde und sogar in dieser vollen Höhe eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage möglich wäre. Die SdK hält diesbezüglich maximal 25% des aktuellen Grundkapitals und maximal 10% gegen Sacheinlage insgesamt aufgrund bestehenden Missbrauchspotenzials für genehmigungsfähig. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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